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Index-Posse: Klappe, die zweite

Zufall oder Prinzip? Nach Grow wird jetzt auch das bundesweit vertriebene Cannabis- Magazin Hanf! von der Bundesprüfstelle unter die Lupe genommen. Moniert wird der Abdruck der „Heidelberger Deklaration“, in der die Legalisierung weicher Drogen verlangt worden war. Diese politische Willensbekundung soll „im Widerspruch zu den strafbewehrten Verboten des Betäubungsmittelgesetzes“ stehen! Wäre der Versuch, Grow mundtot zu machen, ein Einzelfall gewesen, hätte man noch denken können: dumm gelaufen! Aber so? Sicher ist nur: Die Prüfstelle darf allein auf Antrag Dritter tätig werden. Dabei können die Jugendbehörden, wie im Falle von Grow, auch auf Anregungen aus der Bevölkerung reagieren. Doch bei Hanf! war es das Jugendministerium Claudia Noltes (CDU) höchstselbst, das den Indizierungsantrag stellte! ole

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