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In der Tüte

Eine Eisdiele ist kein Ladengeschäft. Und deshalb darf eine Eisdiele auch nicht in Räumlichkeiten betrieben werden, die nur für ein „Ladengeschäft“ bestimmt sind, hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig (OLG) entschieden. Begründung: Weil in einer Eisdiele die Räume auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten genutzt werden. Dies bedeute eine konkrete Beeinträchtigung für die übrigen Wohnungseigentümer, „die die mit dem gewöhnlichen Betrieb eines Ladens regelmäßig verbundenen Beeinträchtigungen überschreitet“. In dem Fall war eine Wohnanlage in Kiel 1983 per Teilungserklärung in 22 Wohnungen und ein „Ladengeschäft“ aufgeteilt worden.

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