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In Hessen hat es sich ausgerastert

BERLIN taz ■ Seit gestern ist die Rasterfahndung in Hessen endgültig vom Tisch. Nachdem das Landgericht Wiesbaden bereits am 6. Februar die Rasterfahndung gestoppt hatte, scheiterte nun auch die gegen dieses Urteil gerichtete Beschwerde des hessischen Innenministers Volker Bouffier (CDU) vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main.

Die für eine Rasterfahndung notwendige Feststellung einer „gegenwärtigen Gefahr“ durch Terroristen konnten auch die obersten Richter nicht erkennen. Bouffier kündigte deshalb Gesetzesänderungen an.

Auch in Berlin war die Rasterfahndung im Januar vorerst gestoppt, in Rheinland-Pfalz dagegen genehmigt worden. YAS

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