in kürze WAHLBESTECHUNG : In Familien strafbar
Die Beeinflussung der Wahlentscheidung von Familienmitgliedern mit Geschenken, Gewalt oder Drohung ist strafbar. Nach dem Strafgesetzbuch ist es verboten, andere Menschen zu bestechen, nicht oder in einer bestimmten Weise zu wählen, sagte der Exstaatsanwalt und heutige Scheidungsanwalt Messmer. (dpa)