Impfungen: Eilanträge abgewiesen
Zwei Berliner Krebskranke haben nach Beschlüssen des Verwaltungsgerichts in der Hauptstadt keinen Anspruch auf eine vorgezogene Impfung gegen das Coronavirus. Ihre entsprechenden Eilanträge seien zurückgewiesen worden, teilte das Gericht am Montag mit. Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Die Kranken, die wegen Lungen- beziehungsweise Knochenkrebs nicht stationär behandelt werden, sehen sich laut Mitteilung als besonders gefährdet an. Beide wollten die Senatsverwaltung für Gesundheit verpflichten, dass sie sofort geimpft werden. Ein solcher Anspruch könne nicht aus der Impfverordnung abgeleitet werden, so das Gericht. Die Kranken zählten nicht zu den Menschen mit höchster Impfpriorität. Auch eine Einzelfallentscheidung könne nicht beansprucht werden. (dpa)
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