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Immunität des BundespräsidentenStaatsanwalt ermittelt noch zu Wulff

Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie einen Antrag stellt, dass die Immunität von Bundespräsident Wulff aufgehoben wird. Noch werden aber die Vorwürfe geprüft.

Diesmal sicherlich selbst bezahlt: die Wulffs im Urlaub. Bild: dapd

HANNOVER dpa | Die Staatsanwaltschaft Hannover hat noch keine Entscheidung über einen möglichen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Bundespräsident Christian Wulff getroffen. "Wir prüfen mit großer Ernsthaftigkeit, jedoch ergebnisoffen", sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Lendeckel am Dienstag.

In die Prüfung fließen alle bislang bekannten Details zur Causa Wulff ein. Dazu zählt auch der jüngst bekanntgewordene Sylt-Urlaub Wulffs mit dem Filmunternehmer David Groenewold. Nach Artikel 60, Absatz 4 Grundgesetz gilt für den Bundespräsidenten die gleiche Immunitätsregelung wie für Abgeordnete. Strafrechtlich verfolgt werden dürfte er nur, wenn der Bundestag dies letztlich genehmigt.

Auch bei den bereits aufgenommenen Ermittlungen gegen Wulffs ehemaligen Sprecher und engsten Vertrauten Olaf Glaeseker gibt es noch kein Ergebnis. Derzeit prüfe das Landeskriminalamt dessen Computer: "Dies ist sehr aufwendig", sagte Lendeckel.

Inzwischen seien zudem Unterlagen zur umstrittenen Lobby-Veranstaltung Nord-Süd-Dialog aus Stuttgart in Hannover eingetroffen. "Auf die Unterlagen aus Hannover warten wir dagegen immer noch", sagte Lendeckel. Gegen Glaesker wird - genau wie gegen Party-Veranstalter Manfred Schmidt - wegen des Verdachts der Korruption ermittelt.

Ungeachtet dessen will die SPD-Landtagsfraktion am nächsten Dienstag am Staatsgerichtshof in Bückeburg Verfassungsklage gegen Wulff wegen Verletzung seiner Auskunftspflicht und wegen Täuschung des Parlaments einreichen. Offen ist weiterhin, ob der niedersächsische Landtag einen von der Linksfraktion geforderten Untersuchungsausschuss zu Wulff einberufen wird. Für die Einsetzung des Ausschusses müssen mindestens 31 der 152 Abgeordneten stimmen.

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7 Kommentare

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  • OK
    Olli Kalk

    Nun hat Noch-Präsident Wulff doch alle Antworten gegeben:

     

    http://www.prosieben.de/tv/comedy-classics/video/clip/270127-das-wahre-wulff-interview-teil-1-1.3069771/

     

    Er soll mal in Ruhe seine restliche Amtszeit geniessen. Der deutsche Steuerzahler gönnt es ihm.

  • H
    hel

    Wer glaubt schon, dass die Staatsanwaltschaft gegen Wulff was unternimmt?

  • C
    Celsus

    Die Jünger von Herrn Wulff nennen da hartnäckig alles Rufmord, was gegen Wulff vorgebracht wird. Wie war das noch am Anfang mit dem Spruch auf der Mailbox des BILD-Chefredakteurs? Da ging es los und das Frontblatt des durchweg konservativen Springerverlages hat den Angriff gefahren.

  • H
    herbert

    Bei der Staatsanwaltschaft Hannover waren über 100 Anzeigen gegen Wulff eingegangen und so musste man tätig werden um zumindest den Anschein von Unabhängigkeit zu wahren. Auch wenn die Theorie von Glaeseker als Einzeltäter so unwahrscheinlich ist, wie ein Kapitän der zufällig in ein Rettungbott fällt, wird diese Zweiklassen-Justiz vermutlich keinen Anfangsverdacht entdecken können.

  • MH
    Monika Herres

    Schon Wilhelm Busch wusste, worauf sich Herr Wulff jetzt beruft:

     

    "Scheint dir auch mal das Leben rau

    sei still, und zage nicht.

    Die Zeit, die alte Bügelfrau

    macht alles wieder schlicht."

     

    Und so wird es wohl kommen, weil sie prüfen und prüfen und prüfen........... Volkes Gerichtshof interessiert zwar das Volk selbst, nicht aber den ersten Bürger dieses unseres Demokratischen Staates.Was erwartet uns als nächstes ??

  • AA
    Anton aus Allerwelt

    aus Verwaltungsvorschriften v. 22. 5. 2007 zum Ministergesetz - NdsMinBl 2007, 409:

     

    "Auf Grund der generellen Gefahr, für den Anschein der Empfänglichkeit für private Vorteile ist die Annahme folgender Leistungen grundsätzlich untersagt: ... die Gewährung besonderer Vergünstigungen bei Privatgeschäften (z.B. ... zinslose Kredite ...)."

    Vorteile, die die Beamtin oder der Beamte "im Rahmen privater Beziehungen erhält, ... dürfen nicht mit Erwartungen in Bezug auf die dienstliche Tätigkeit" des Amtsträgers " verknüpft sein."

    "Es kommt auch nicht darauf an, ob der Vorteil von der zuwenden Person unmittelbar oder in ihrem Auftrag von Dritten gewährt wird."

    "Es ist auch ohne Bedeutung, ob der Vorteil der Beamtin oder dem Beamten unmittelbar oder mittelbar (z.B. Zuwendung an Angehörige) zu Gute kommt ...

    Auf den Wert des Vorteils kommt es grundsätzlich nicht an. Dies gilt selbst dann, wenn im Einzelfall nach Art und Wert edes Vorteils nicht anzunehmen ist, dass die Beamtin oder der Beamte dadurch in der Objektivitöät beeinträchtigt werden könnt, denn es muss schon der Anschein vermieden werden, im Rahmen der Amtsführung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein."

     

    Zum Zeitpunkt dieses Erlassen im Lande der niederen Sachsen war der erdverwachsene Herr Wulff übrigens Ministerpräsident.

     

    Die letzten zwei Monate haben verschiedene Sachverhalte aufgedeckt, die bei der Lektüre konservativer, alternativer, rechter, linker, bürgerlicher, neutraler u.a. Persse-Erzeugnisse und Medienhaus-Publikationen ein solides Bild abgeben. Dass das NdsMinG also durch Herrn Wulff mehrfach verletzt worden ist, liegt im Grunde auf der Hand; sogar die Erfüllung strafrechtlicher Tatbeständige ist nicht von der Hand zu weisen. Insofern ist die antizipierte Entscheidung der Staatsanwaltschaft lediglich eine, die ausschließlich nur an einer gewissen "Hannover-(Connection-)Treue" scheitern könne ...

     

    tl;rd

  • A
    Adi

    Unnötig, Volkes Gerichtshof hat schon in aller Öffentlichkeit per Rufmord entschieden.