Immunität des Bundespräsidenten: Staatsanwalt ermittelt noch zu Wulff
Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie einen Antrag stellt, dass die Immunität von Bundespräsident Wulff aufgehoben wird. Noch werden aber die Vorwürfe geprüft.
HANNOVER dpa | Die Staatsanwaltschaft Hannover hat noch keine Entscheidung über einen möglichen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Bundespräsident Christian Wulff getroffen. "Wir prüfen mit großer Ernsthaftigkeit, jedoch ergebnisoffen", sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Lendeckel am Dienstag.
In die Prüfung fließen alle bislang bekannten Details zur Causa Wulff ein. Dazu zählt auch der jüngst bekanntgewordene Sylt-Urlaub Wulffs mit dem Filmunternehmer David Groenewold. Nach Artikel 60, Absatz 4 Grundgesetz gilt für den Bundespräsidenten die gleiche Immunitätsregelung wie für Abgeordnete. Strafrechtlich verfolgt werden dürfte er nur, wenn der Bundestag dies letztlich genehmigt.
Auch bei den bereits aufgenommenen Ermittlungen gegen Wulffs ehemaligen Sprecher und engsten Vertrauten Olaf Glaeseker gibt es noch kein Ergebnis. Derzeit prüfe das Landeskriminalamt dessen Computer: "Dies ist sehr aufwendig", sagte Lendeckel.
Inzwischen seien zudem Unterlagen zur umstrittenen Lobby-Veranstaltung Nord-Süd-Dialog aus Stuttgart in Hannover eingetroffen. "Auf die Unterlagen aus Hannover warten wir dagegen immer noch", sagte Lendeckel. Gegen Glaesker wird - genau wie gegen Party-Veranstalter Manfred Schmidt - wegen des Verdachts der Korruption ermittelt.
Ungeachtet dessen will die SPD-Landtagsfraktion am nächsten Dienstag am Staatsgerichtshof in Bückeburg Verfassungsklage gegen Wulff wegen Verletzung seiner Auskunftspflicht und wegen Täuschung des Parlaments einreichen. Offen ist weiterhin, ob der niedersächsische Landtag einen von der Linksfraktion geforderten Untersuchungsausschuss zu Wulff einberufen wird. Für die Einsetzung des Ausschusses müssen mindestens 31 der 152 Abgeordneten stimmen.
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