Im Süden Hamburgs: Hospiz kann Arbeit aufnehmen
Die Eröffnung war bereits gefeiert worden. Jetzt hat das Verwaltungsgericht eine wichtige Entscheidung für ein Hospiz in Hamburg getroffen.
HAMBURG dpa | Ein Hospiz im Hamburger Süden kann nach juristischem Streit seine Arbeit aufnehmen. Zwei Nachbarn scheiterten am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht mit ihrer Klage gegen die Baugenehmigung. Bereits einen Tag vor der Entscheidung des Gerichts war das Hospiz des Kreisverbandes Hamburg-Harburg des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Langenbek offiziell eröffnet worden.
Die Einrichtung mit zwölf Zimmern sei in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig, erklärte Gerichtssprecher Andreas Lambiris. Mit dem genehmigten Vorhaben seien auch keine unzumutbaren Beeinträchtigung für die Nachbarn verbunden – weder was die Größe des Gebäudes betreffe noch den zu erwartenden Verkehr. Rund 20 Mitarbeiter sollen in dem Hospiz künftig zwölf Menschen betreuen.
Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) begrüßte die Entscheidung des Gerichts. „Es ist gut, dass es auch in Harburg ein Hospiz gibt, in dem Bürgerinnen und Bürger die letzten Tage ihres Lebens verbringen können – in einer guten Atmosphäre, im Kreise von Freunden und Verwandten“, sagte er am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. „Mich beeindruckt die Arbeit der Hospizbewegung sehr.“
Auch Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) erklärte: „Die schnelle Entscheidung des Gerichts macht den Weg frei für eine gute und sinnvolle Einrichtung in Harburg.“ Bei der Eröffnung des Hospizes am Mittwoch hatte Prüfer-Storcks bereits betont, Sterben und Tod dürften keine Tabuthemen sein.
„Hospize sind als Einrichtungen für ein würdevolles Lebensende inzwischen anerkannt und etabliert. Sie gehören zu unserm Leben dazu — und deshalb auch mitten in Wohngebiete.“ Das Hospiz schließe eine Lücke im Hamburger Süden, sagte die Senatorin. In der Hansestadt gibt es den Angaben zufolge sechs weitere Hospize.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht habe das DRK zugesagt, kleine Mängel abzustellen, erklärte Lambiris. Dabei geht es etwa um den Stellplatz der Müllcontainer und Lärm, der von zwei Lüftern ausgeht. Gegen die Gerichtsentscheidung ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht zulässig.
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