Illegale Wahlkampfhilfe für Meuthen: AfD rechnet mit 400.000 Euro Strafe
AfD-Parteichef Meuthen räumt ein, auch Wahlkampfhilfe aus der Schweiz erhalten zu haben. Die Strafe für die Partei schätzt er auf rund 400.000 Euro für zwei Fälle.
Meuthen sagte, er habe im Februar 2016 eine Freistellungserklärung für die Goal AG unterzeichnet, wonach die Firma sein Foto und Daten für werbende Zwecke verwenden dürfe. Auf dieser Basis habe die Firma diverse Flyer sowie Plakate produziert und Zeitungsannoncen für ihn als AfD-Landtagskandidaten in seinen beiden Wahlkreisen Bretten und Backnang geschaltet.
Wie Meuthen im Welt-Interview weiter sagte, habe die Bundestagsverwaltung der AfD wegen jener Wahlkampfhilfen Strafzahlungen angekündigt. Diese beträfen zum einen Meuthen selbst, zu andern AfD-Bundesvorstandsmitglied Guido Reil, der 2017 im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf eine ähnliche Unterstützung von der Goal AG erhalten hatte.
Meuthen sagte, dass er mit einer Strafzahlung von insgesamt 402.900 Euro rechne. Er kündigte aber an, dass die AfD gegen einen förmlichen Strafzahlungsbescheid „sofort Widerspruch einlegen und gegebenenfalls vor Gericht gehen“ werde.
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