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Illegale Anzeigen

■ Parkverstoß-Bußgeld nicht durch Private

Angestellte von Firmen der privaten Parkraumbewirtschaftung dürfen Ordnungswidrigkeiten wie Parkverstöße nicht anzeigen. Das Amtsgericht Tiergarten hat wegen der Rechtswidrigkeit eines Bußgeldbescheids gestern einen Kraftfahrer auf Kosten der Landeskasse freigesprochen. Der Bescheid der Polizei beruhte nicht auf der Anzeige eines dazu berechtigten Beamten.

Die Entscheidung ist von grundsätzlicher Bedeutung für die Parkraumbewirtschaftung in Berlin. Richter Norbert Wortmann stellte fest, daß die Ermächtigung der Senatsverkehrsverwaltung, wonach Angestellte der Arbeitsgemeinschaft „Besser parken in Berlin“ Anzeigen für Bußgeldbescheide erstatten dürfen, rechtswidrig ist. Der Senat habe die Erlaubnis in Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Parkraumbewirtschaftungskonzepts erteilt.

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten sind der Polizeipräsident und seine Bediensteten zuständig. Auf berufsmäßige Anzeigenerstatter von Privatfirmen dürfen strafrechtliche Ermittlungen nicht übertragen werden. Der Verteidiger hatte seinen Antrag auf Freispruch mit einem Urteil begründet, wonach im Gegensatz zur Meinung der Amtsanwaltschaft die Ordnungsbehörden nicht ermächtigt sind, Hoheitsaufgaben auf Private zu übertragen. ADN

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