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Illegale Abschiebung in RusslandLetztes Lebenszeichen aus der Behörde

In Moskau ist ein Nordkoreaner auf mysteriöse Weise spurlos verschwunden. Zuletzt rief er seine Lebensgefährtin aus dem Büro des staatlichen Migrationsdienstes an.

Ist Djong Kun Chol in einem Abschiebegefängnis gelandet? Bild: dpa

BERLIN taz In der russischen Hauptstadt Moskau ist ein Nordkoreaner auf mysteriöse Weise spurlos verschwunden. Djong Kun Chol hatte am vergangenen Freitag das Büro des staatlichen Migrationsdienstes in der Pjatnizkaja-Straße aufgesucht. Kurz danach rief er seine russische Lebensgefährtin, Anna Nikonorowa, an und teilte ihr mit, er müsse noch eine halbe Stunde warten. Das war das letzte Lebenszeichen des Nordkoreaners.

Am Dienstag bestätigte der Föderale Migrationsdienst Anna Nikonorowa, dass der Asylantrag von Djong Kun Chol abgelehnt und ihm geraten worden sei, beim Flüchtlingswerk der UNO, dem UNHCR, weitere Unterstützung zu erbitten. Dort aber, so Anna Nikonorowa gegenüber der taz, sei er nicht aufgetaucht.

Djong Kun Chol war vom UNHCR bereits als schutzbedürftiger Flüchtling anerkannt worden. Gleichzeitig hatte auch der staatliche Migrationsdienst Russlands einen Antrag auf Anerkennung als Flüchtling vorliegen. Der 42-Jährige lebt seit sechs Jahren mit seiner 33-jährigen russischen Lebensgefährtin zusammen. Sie haben einen gemeinsamen Sohn.

Sie mache sich große Sorgen um ihren Mann und fürchte, er könne nach Nordkorea abgeschoben werden, so Anna Nikonorowa. "Seit 10 Jahren lebt mein Mann in Russland. Er will nicht zurück nach Nordkorea, er hat große Angst vor einer Rückkehr."

Mittlerweile haben sich die russischen Menschenrechtsorganisationen "Memorial" und "Komitee Bürgerbeteiligung" des Falles angenommen. Auch Svetlana Gannuschkina von "Memorial" fürchtet, dass Djong Kun Chol abgeschoben worden sein könnte. Dies wäre nicht die erste illegale Abschiebung aus Russland. Im Oktober 2006 war der usbekische Flüchtling Rustam Muminow in den Räumen des "Komitees Bürgerbeteiligung" verhaftet und nach Usbekistan abgeschoben worden, obwohl der Europäische Menschengerichtshof in Straßburg die Abschiebung verboten hatte. Da über eine Berufungsklage von Muminow zu diesem Zeitpunkt noch nicht verhandelt worden war, hätte er auch nach russischem Recht einen Anspruch auf Schutz vor einer Abschiebung gehabt. Im Januar 2007 wurde Muminow aufgrund einer fabrizierten Anklage in Usbekistan zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Nach Angaben von Elena Rjabinina vom "Komitee Bürgerbeteiligung" werden jährlich circa 50.000 Menschen aus Russland nach China, Usbekistan und andere Länder der "Schanghaier Organisation für Zusammenarbeit" abgeschoben. Vor allem Chinesen und Usbeken sind nach ihrer Rückkehr nicht selten von Folter und Haftstrafen bedroht.

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