piwik no script img

Ihr Bauch gehört ihr

■ Höchste britische Rechtsinstanz lehnt Abtreibungsklage eines Studenten gegen dessen Freundin ab

London (ap) - Die obersten Instanzen der britischen Rechtspflege haben am Dienstag den Spruch einer Richterin bestätigt, mit dem die Klage eines 23jährigen Studenten abgewiesen wurde, der die Abtreibung des Fötus seiner Freundin gerichtlich verbieten lassen wollte. Das Appellationsgericht bestätigte dieses Urteil. Das britische Oberhaus als höchste Rechtsinstanz lehnte es ab, einer weiteren Berufung stattzugeben, und verurteilte den Kläger zur Zahlung der Gerichtskosten von schätzungsweise 140.000 Mark. In der Urteilsbegründung hieß es, der Vater könne weder in eigenem Namen noch im Namen des Ungeborenen einen Gerichtsbeschluß gegen die Abtreibung erwirken.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen