piwik no script img

„Ich bin Ärztin, keine Dealerin“

■ Rezepte für Drogenabhängige / Diagnose an der Tür / Fünf Monate wegen Körperverletzung

„Sind Sie mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert“, fragte gestern Amtsrichter Rathke die Zeugin und Geschädigte, Frau Dr. L., obligatorisch vor der Vernehmung. Antwort: „Ich danke dem Herrn, daß nicht!“ Welten prallten am 29. September 1989, einem Freitag, in der Praxis der Frau Dr. L. aufeinander. Gegen halb sechs abends, während die Abrechnungen für das abgelaufene Quartal geschrieben wurden, klingelte es noch einmal an der Praxistür. Der 34jährige Alexander W. und sein Freund K., beide drogenabhängig, wollten von der Ärztin ein Rezept für „Speda“, ein Barbiturat und Ersatzdroge. „Wir haben

an diesem Nachmittag fast die ganze Gröpelinger Heerstraße nach Ärzten abgeklappert“, erinnerte sich der Angeklagte gestern vor dem Bremer Amtsrichter. Als auch Frau Dr. L. ihnen noch in der Tür ein Rezept mit dem Hinweis verweigerte, sie sei Ärztin und keine Dealerin, wurde W. sauer und schlug eine kleine Toilettenfensterscheibe der Praxis ein. W. zog sich dabei stark blutende Schnittwunden zu.

„Darauf habe ich vesucht, den W. festzuhalten, was mir allerdings schlecht bekommen ist“, führte die Ärztin vor Gericht aus. Während sie die Polizei verständigen ließ, klammerte sie sich an W. Im Verlauf des Kampfes bekommt sie einen Schlag ins Gesicht, einen in die Magengegend. Diagnose: Jochbeinfraktur, Gehirnerschütterung, angebrochene Rippen, ein blaues Auge und vier Wochen lang Übelkeit.

Doch das sei letztlich alles nicht so schlimm gewesen, erklärte die Ärztin dem Gericht. Sie sei in den letzten Tagen bei ihrer Krankenhaustagegeld-Versicherung vorstellig geworden, um

ihre Tagessätze erhöhen zu lassen. Doch die werde voraussichtlich abwinken: Da Herr W. stark aus seinen Schnittwunden geblutet habe, bestehe die realistische Möglichkeit, daß sie nun HIV-infiziert sei. „Sagen sie ihren Kollegen, daß ich jetzt eine Knarre in meiner Praxis habe“, drehte sich Frau Dr. L. am Ende ihrer Aussage zum Angeklagten.

Da mußte dann sogar der Staatsanwalt abwiegeln: Trotz der erheblichen Verletzungen dürften die Folgen für Frau Dr. L. nicht dramatisiert werden. Dem

Angeklagten bescheinigte er eine extrem hohe „Frustrationsintoleranz“: „W. stand während seiner Tat unter erheblichem Beschaffungsdruck.“ Mit einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten will er W. eine „allerletzte Chance“ geben.

Dem mochte Amtsrichter Rathke nicht folgen. Er verurteilte W. wegen Körperverletzung zu fünf Monaten ohne Bewährung, in summa mit anderen anhängigen Delikten zu insgesamt acht Monaten.

mad

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen