Gegen den Sensenmann und das Grauen des Todes hilft nur ein heftiges Lachen – vor allem wenn man vor Weihnachten unangenehme Dinge tun muss.
Ein Provider und ein Professor wollen die Vorratsdatenspeicherung stoppen. Bis zu zehn Wochen lang wird sonst ab Juli gespeichert.
Website-Betreiber speichern die IP-Adressen von Nutzern. Ob das deren Grundrechte verletzt, will der Bundesgerichtshof nicht entscheiden.
Auch wenn das Urteil zu IP-Adressen positiv zu bewerten ist, gibt es viele Arten des Trackens. Die User erfahren davon nichts – das muss sich ändern.
Betreiber von Internetseiten dürfen IP-Adressen aufzeichnen. Kritiker sehen darin eine private Vorratsdatenspeicherung.