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Archiv-Artikel

IM AUSLAND VERLETZTE SOLDATEN Streit über Versicherungsleistungen

BERLIN | Das Verteidigungsministerium ist verärgert über Versicherungsunternehmen, die im Ausland verletzten Soldaten Leistungen aus der privaten Unfallversicherung verweigern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verwies gestern in Berlin allerdings auf die sogenannte Kriegsklausel in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach werden Zahlungen bei „Kriegs- und Bürgerkriegsereignissen“ nicht garantiert. Nach der Sprachregelung der Regierung herrscht für die Soldaten in Afghanistan aber kein Krieg. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) prüft nun, inwiefern die Soldaten noch anders abgesichert werden können.

Ein GDV-Sprecher sagte: „Wird der Soldat bei seinem Auslandseinsatz beschossen und verletzt, ist er von einer Kriegshandlung betroffen und damit im Rahmen der privaten Unfallversicherung nicht versichert.“ Das gelte auch für Techniker, Journalisten oder Geschäftsleute, die in ein Kriegsgebiet geschickt werden. „Der Soldat erhält bei Unfällen durch Kriegsereignisse eine staatliche Versorgung“, sagte der Sprecher. (dpa)