: IG Metall klagt gegen Ungleichbehandlung
Frankfurt (rtr) – Die IG Metall hat beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Beschwerde gegen eine Ungleichbehandlung beim Weihnachtsgeld eingelegt. Einerseits müßten Arbeitgeber vom Weihnachtsgeld Steuern und Sozialabgaben zahlen, bei der Berechnung von Krankengeld und Arbeitslosenunterstützung bleibe das Weihnachtsgeld aber unberücksichtigt, begründete die Gewerkschaft ihre Beschwerde gestern. Bereits 1995 hat das BVerfG dem Gesetzgeber auferlegt, eine verfassungskonforme Lösung zu schaffen.
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