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IG-Farben unterliegt

■ Nachfolgegesellschaft des eigentlich aufgelösten Konzerns verliert 20 Mio. Dollar / US-Beteiligungen sollten getarnt werden

Karlsruhe (ap) - Die als Liquidationsgesellschaft fortbestehende IG Farben AG, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, ist in dem Rechtsstreit um Vermögenswerte der ehemaligen US-Holdinggesellschaft der IG Farben AG endgültig unterlegen. Wie der Bundesgerichtshof am Freitag mitteilte, hat der zuständige XI.Zivilsenat der Revision gegen ein Urteil des OLG Frankfurt am Main nicht angenommen. Damit ist das Frankfurter Urteil, das einen Rechtsanspruch der IG Farben AG i.L. auf 20 Millionen US-Dollar, einen Teilbetrag von rund 122 Millionen Dollar, die der Schweizerischen Bankgesellschaft als Rechtsnachfolgerin der Interhandel AG zugefallen sind, abgelehnt hatte, rechtskräftig.

Die 1929 gegründete Internationale Industrie- und Handelsbeteiligungen AG (Interhandel) mit Sitz in Basel war die Holdinggesellschaft für das Auslandsvermögen des IG -Farben-Konzerns. Die Interhandel hielt auch die Aktien der General Anilin and Film Corporation (GAF), die Holdinggesellschaft für die US-Beteiligungen der IG Farben AG. Ein Vertrag zwischen der IG Farben AG und der Interhandel, der dem Konzern erlaubte, die Beteiligungen der Interhandel jederzeit zum Buchwert an sich zu ziehen, war 1940 aufgehoben worden, um die US-Beteiligungen als schweizerisches Vermögen zu tarnen und damit vor der Beschlagnahme zu bewahren. Dennoch war das Vermögen der GAF 1942 von der US-Regierung beschlagnahmt worden. Nach einer Klage der Interhandel war das Vermögen 1963 versteigert und der Versteigerungserlös der Interhandel in einem Vergleich zu einem Drittel zugesprochen worden. Der Versuch der IG Farben AG i.L., an dieses Geld zu kommen, ist mit der Nichtannahme der Revision endgültig gescheitert.

Die IG Farben AG i.L. hatte in dem Prozeß behauptet, der Vertrag zwischen dem Konzern und der Interhandel sei 1940 nur zum Schein gelöst worden, tatsächlich habe aber ein stillschweigendes Treuhandverhältnis bestanden, so daß der Interhandel 1963 Vermögen zugefallen sei, auf das sie keinen Anspruch habe.

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