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Hundeliebe vor Gericht

Der Rechtsstreit um die ungewollten Folgen einer Liebesnacht der Zuchthündin –Alom von den Trappen“ ist am Donnerstag in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht in Lüneburg beigelegt worden: Die beiden HundebesitzerInnen einigten sich auf einen Vergleich, die Besitzerin der Zuchthündin erhält damit nur 1.500 statt der geforderten 9.000 Mark. Die Züchterin, so das Gericht, habe leichtfertig ihre läufige Hundedame ohne Schutzhöschen und nur hinter einem niederen Zaun im Garten herumspringen lassen. taz

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