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Hund muß an Kette

■ Strafe für nachlässigen Hundehalter

Es ist der 15.11.1991. Bruno, seines Zeichens bissiger Rottweiler, türmt aus der heimatlichen Wohnung in der Friesenstraße und holt eine 36jährige Frau vom Fahrrad. Diese muß mit einem Biß im Oberschenkel in ärztliche Behandlung. Im Februar '92 wird ein 16jähriger zum Opfer des streitlustigen Tieres. Vor dem Freizeitheim in der Mühlheimer Straße kann sich der Gebissene nur noch mit einem Sprung über den Zaun retten.

Doch Bruno läßt nicht locker. Mittlerweile per Polizeiverfügung mit einem Maulkorb- und Leinenzwang belegt, springt er im November vergangenen Jahres eine 31jährige in der Horner Straße an, beißt zu und schleift die Schwerverletzte fünf Meter weit mit sich.

Gestern kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht. Amtsrichter Wulf verhängte 1.125 Mark Geldstrafe für Brunos Herrchen wegen schwerer Körperverletzung durch Unterlassung der Fürsorgepflicht. Der Staatsanwalt allerdings hatte eine viermonatige Freiheitsstrafe gefordert. Schließlich gehöre Hundehalter Reinhard R. selbst nicht zu den Zahmsten, war wegen Körperverletzung bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, die er noch auf Bewährung abbüßt. Staatsanwalt Haar: „Das Tier war bekannterweise bissig.“ R. habe diesen Tatbestand billigend in Kauf genommen. Dazu komme noch der übermäßige Alkoholkonsum des Angeklagten.

Reinhard R. fühlt sich schuldig. Er hat inzwischen eine Entgiftung und eine Therapie gemacht. „Ich weiß, daß ich nicht mehr trinken brauche“, erklärte gestern Reinhard R. dem Richter. Momentan bezieht er Arbeitslosengeld, hofft aber auf einen Job im nächsten Jahr. „Es ist nie zu spät zum Lernen.“ Für Bruno gilt dies allerdings nicht mehr. Den ließ das Herrchen schweren Herzens einschläfern.

André Hesel

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