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Hürdenspringen bei der Landesverfassung

■ Im Mai will sich die Koalition auf Verfassungs-Novellierung einigen / CDU wehrt sich gegen mehr Rechte für Abgeordnete

Der Zeitplan für die Verfassungsreform steht weitgehend fest, doch über die Inhalte wird noch gestritten. Auf dem Weg zur Volksabstimmung am 22. Oktober wollen die Fraktionsspitzen von CDU und SPD in den ersten beiden Mai- Wochen auf einem gemeinsamen Treffen letzte Hürden aus dem Weg räumen. Denn der Novellierung der Landesverfassung, wie sie 1990 nach der Wiedervereinigung dem Parlament mit auf den Weg gegeben wurde, müssen zunächst mindestens zwei Drittel aller Abgeordneten zustimmen. Zwar verfügen die Koalitionspartner über eine bequeme Mehrheit. Doch auch Bündnisgrüne und FDP sollen „mit ins Boot“ genommen werden, wie der SPD-Fraktionsmitarbeiter Frank Zimmermann versicherte.

In den letzten Wochen konnte eine CDU/SPD-Arbeitsgruppe bei einigen umstrittenen plebiszitären Elementen Kompromisse erzielen. So wurde das Quorum für die Volksintiative auf eine Mindestzahl von 90.000 Wahlberechtigten festgelegt, beim Volksbegehren sind ein Zehntel aller Wahlberechtigten notwendig. Einer der Knackpunkte des Spitzentreffens wird der noch offene Modus des Volksentscheids sein: Die CDU fordert die Teilnahme von mindestens 50 Prozent aller Wahlberechtigten, von denen wiederum 25 Prozent dem Vorhaben zustimmen müssen.

„Die Mindestgrenze entspricht doch überhaupt nicht mehr dem tatsächlichen Wählerverhalten“, meint die SPD-Verfassungsexpertin Barbara Riedmüller. Bei solchen Größenordnungen sei der Volksentscheid von „vornherein“ zum Scheitern verurteilt. Nicht ausgeschlossen wird von SPD- Seite eine Kompromißformel, wonach mindestens ein Drittel aller Wahlberechtigten bei einem Volksentscheid mit Ja votieren müßten. Flexibel zeigte sich die CDU beim Schutz von Minderheiten. Das von den Bündnisgrünen eingebrachte Diskriminierungsverbot für Schwule und Lesben ist zwischen den Koalitionspartnern kein Thema mehr.

Nicht mitziehen wollen die Christdemokraten hingegen bei der Verbandsklage für Umweltverbände, wie sie in den Landesverfassungen von Sachsen oder Brandenburg verankert ist. Hierfür reiche die bereits vorhandene europäische Gesetzesregelung vollkommen aus, meint der CDU- Verfassungsexperte Hubert Rösler.

Bei der Stärkung parlamentarischer Rechte zeigt sich die CDU bislang unnachgiebig. Sowohl ein weitgehendes Recht auf Akteneinsicht für Abgeordnete als auch eine strikte Informationspflicht des Senats werden unisono abgelehnt. Die Bestimmung, wonach Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen sollen, will die CDU ebenfalls nicht in die Verfassung aufnehmen, sondern weiterhin der parlamentarischen Geschäftsordnung vorbehalten lassen. Severin Weiland

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