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Hürden für Wehrdienstbefreiung erhöht

Berlin (AFP) – Ein Firmeninhaber, der wegen seiner Abwesenheit um den Fortbestand seines Betriebes fürchtet, kann nur nach eingehender Prüfung dauerhaft von der Wehrpflicht zurückgestellt werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin urteilte gestern, weil die dauerhafte Zurückstellung letztlich auf eine Befreiung vom Wehrdienst hinauslaufe, seien „besonders strenge Anforderungen zu stellen“ (AZ: 8 C 6.97). Eine Entscheidung über die Zurückstellung eines Wehrpflichtigen, der zwar einen Ausbildungsplatz erhalten, aber die Lehre noch nicht begonnen habe, hat das Gericht auf kommende Woche vertagt.

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