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Hürde genommen

■ Ausländerwahlrecht ans Parlament überwiesen / Gesetz kommt frühestens 1991 / Warten auf „Karlsruhe“

Schöneberg. Kurz vor der Sommerpause wurde gestern der Gesetzesantrag für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für ImmigrantInnen doch noch über die vorletzte parlamentarische Hürde gehievt. Mit den Jastimmen von AL und SPD überwies der Rechtsausschuß den Gesetzesantrag an das Abgeordnetenhaus. Dort wird voraussichtlich im September darüber beraten. Eine endgültige Abstimmung noch vor der Sommerpause hatte die SPD im Rechtsausschuß verhindert. Ob das Gesetz je in Kraft treten wird, ist allerdings heute schon fraglich. Da beim kommenden Gesamtberliner Urnengang die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen vermutlich abgekoppelt und erst später abgehalten werden sollen, soll auch das Gesetz frühestens zum 30. Juni 1991 in Kraft treten dürfen. Dazu bedürfte es allerdings eines positiven Votums des Bundesverfassungsgerichtes. Daß der SPD nach wie vor das kommunale ImmigrantInnenwahlrecht am Herzen liegt, beteuerte gestern noch einmal SPD-Pressesprecher Stadtmüller. Man habe sich gestern auch deshalb entschlossen, mit der AL im Ausschuß zu stimmen, weil man es nicht zulassen könne, daß der Koalitionspartner im Herbst mit seinem Antrag an der gemeinsamen Front von CDU und „Republikanern“ abpralle.

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