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Hünxe-Urteil rechtskräftig

■ Bundesgerichtshof verwarf Revision/ Rechte Skins bleiben in Haft

Karlsruhe (dpa) – Die Haftstrafen gegen drei rechte Skins für ihren Brandanschlag auf das Asylbewerberheim im niederrheinischen Hünxe sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revisionen gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg, das die zur Tatzeit 18 und 19 Jahre alten Skins zu Freiheitsstrafen von zweimal je fünf und einmal dreieinhalb Jahren verurteilt hatte. Bei dem Attentat am 3. Oktober 1991 waren zwei libanesische Mädchen schwer verletzt worden; eine der beiden Schwestern entging nur knapp dem Tod.

Gegen das Urteil hatten sowohl die Opfer als auch die Verurteilten Revision eingelegt. Die Überprüfung der Entscheidung habe jedoch keinen Rechtsfehler ergeben, entschied der BGH. Es sei auch nicht zu beanstanden, daß das Landgericht sich außerstande gesehen habe, einen bedingten Tötungsvorsatz festzustellen. Nach Auffassung des Landgerichts hatten sich die drei alkoholisierten Rechtsradikalen nach einer Feier „spontan“ entschlossen, Molotowcocktails gegen das Ausländerheim zu schleudern, um „Bewunderung bei Gleichgesinnten“ zu erregen. Einer der Brandsätze durchschlug ein Fenster des Asylbewerberheims und setzte ein Zimmer in Brand, in dem vier Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren schliefen. Die damals schwer verletzten Schwestern werden ihr Leben lang entstellt bleiben.

Bei allen drei Urteilen hatte die Kammer Jugendrecht angewandt und den Skinheads ihren Alkoholkonsum sowie ihre Geständnisbereitschaft strafmildernd zugute gehalten.

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