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Horst Dreier als Verfassungsrichter vorgesehen"Man sollte offen von 'Folter' sprechen"

In seinem Grundgesetzkommentar bezieht Rechtsprofessor Dreier sich auf seinen Schüler Fabian Wittrek, der ganz klar "präventivpolizeiliche Folter" zur Rettung von Geiseln für zulässig hält.

Sitzt hier bald einer, der nicht das Folterverbot verteidigt, sondern über die richtige Begründung von Foltermaßnahmen streitet. Bild: dpa

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