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Honecker: Bestrafung unmöglich?

Augsburg (afp) — Eine Bestrafung der in der ehemaligen DDR begangenen Delikte ist nach Auffassung des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, „nicht mehr in jedem Fall möglich“. Dazu zählten Vorfälle, „bei denen die Tatbeteiligung nicht mehr eindeutig nachgewiesen werden kann“ oder der Schuldige nicht mehr haftfähig sei, sagte Benda. Das gelte auch für den Fall des ehemaligen DDR-Staats- und Parteichefs Erich Honecker.