■ Holzschutz: Bald Vergleich?
Frankfurt (AP) – Nach einer erneuten Verschiebung des Plädoyers der Staatsanwaltschaft ist im Frankfurter Holzschutzmittelprozeß seit gestern ein Vergleich in Sicht. Wie von gut unterrichteter Stelle im Landgericht bestätigt wurde, verhandelten Anklagevertreter und Verteidiger noch über die Höhe der Summe, die die angeklagten Geschäftsführer der Düsseldorfer Holschutzfirma Desowag in diesem Fall an die Geschädigten zu zahlen hätten.
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