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Hohe Strafen für Brutalität

Das Landgericht hat wegen mehrerer brutaler Körperverletzungen gegen vier angeklagte Arbeitslose „zur Verteidigung der Rechtsordnung“ besonders hohe Haftstrafen bis zu acht Jahren und sechs Monaten verhängt. Die Angeklagten hatten einen Bekannten wegen einer Geldstreitigkeit so zusammengeschlagen, daß dieser „umfangreiche Gesichtsschädelfrakturen und Nierenquetschungen“ davontrug. Es seien mehrere Operationen nötig gewesen, um das Leben des Opfers, dem die Täter zudem 14 Mark gestohlen hätten, zu retten.