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Hoffnung für die Sprengel-Besetzer

Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover wollen sie gegen die Zwangsräumung der altenKofferfabrik auf Hananovers Sprengelgelände vorgehen / Die Stadt schlägt jetzt wieder mildere Töne an  ■  Aus Hannover Jürgen Voges

Die Bewohner der alten Kofferfabrik auf dem hannoverschen Sprengelgelände haben gestern Klage gegen die Verfügung der Stadt Hannover eingereicht, in der die Zwangsräumung des ehemals besetzten Gebäudes angedroht worden war.

Die Ex-Besetzer gehen zuversichtlich in das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Von der hannoverschen Szene und den niedersächsischen Grünen finanziell unterstützt, haben die 50 Bewohner der Kofferfabrik in Eigenarbeit die „baulichen Mängel“ ihres Hauses beseitigt, mit denen die Stadt die Räumungsverfügung begründet hatte. Nach Ansicht des Rechtsanwalts der Bewohner, Sebastian Oehlert, verstößt die Räumungsverfügung außerdem in einer Reihe von Punkten gegen geltendes Recht.

Die Stadt Hannover hatte ihre Räumungsverfügung vor allem mit „lebensbedrohlichen Mängeln“ an den elektrischen Installationen und dem Heizungssystem und mit fehlenden Brandschutztüren und versperrten Fluchtwegen begründet.

Weil die Beseitigung dieser Mängel 100.000 bis 200.000 Mark kosten würde, die von den Bewohnern nicht aufzubringen seien, hatte sie das Gebäude für unbewohnbar erklärt. Die Besetzer haben nun in der kurzen Frist, die ihnen blieb, neue Leitungen installiert, nicht fachgerecht angeschlossene Öfen einfach stillgelegt, die nötigen Brandschutztüren eingebaut und die Fluchtwege freigeräumt. Geholfen haben ihnen dabei Spenden in Höhe von knapp 10.000 Mark; vor Gericht können sie außerdem auf eine Kreditzusage des Ökofonds der niedersächsischen Grünen in Höhe der noch für die Wintersicherung des Gebäudes notwendigen Summe verweisen.

Nach Ansicht der Anwälte der Kläger hätte sich die Bauordnungsbehörde mit ihrer Verfügung nicht an die Bewohner, sondern den Eigentümer, also die Stadt selbst wenden müssen.

Diese Frage, so die Klageschrift, sei in der Räumungsverfügung noch nicht einmal geprüft worden. Selbst wenn die behaupteten baulichen Mängel vorhanden gewesen wären, verstoße es gegen das „Übermaßverbot“, wenn man das Gebäude völlig räume und auch weitere Renovierungsarbeiten unterbinde.

Von der Stadt Hannover hört man inzwischen wieder mildere Töne. Der Sprecher der Stadt kündigte für Montag eine weitere Begehung des Gebäudes an. Wenn die „nicht behebbaren Mängel“ dann doch beseitigt sind, will die Stadt auf die Räumung verzichten.

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