: Hoffnung für die 14 von Upington
Anwälte der TodeskandidatInnen reichten Petition beim Berufungsgericht ein / Verteidiger hoffen / Ansonsten kann nur ein Gnadenakt von Staatspräsident Botha Morde verhindern ■ Aus Johannesburg Hans Brandt
Die Rechtsanwälte jener „14 von Upington“, die im Mai für den politisch motivierten Mord eines schwarzen Polizisten zum Tode verurteilt wurden, haben am Montag eine Petition beim südafrikanischen Berufungsgericht eingereicht. Sie hoffen, daß der Oberste Richter doch noch eine Berufung gegen das Todesurteil zuläßt, obwohl eine solche Ende Juni in erster Instanz abgelehnt wurde. Dies ist der letzte juristische Schritt, der eine Hinrichtung der 14 Schwarzen, darunter einer 60jährigen Frau, verhindern kann. Danach bleibt nur noch die Möglichkeit eines Gnadengesuchs an Staatspräsident Pieter W. Botha.
Nach Angaben der Rechtsanwälte wird es einige Monate dauern, bis der 70seitige Antrag und die 3.000 Seiten zusätzlichen Materials bearbeitet sind. Erst dann ist eine Entscheidung des Obersten Richters zu erwarten. Die 14 von Upington waren Mitglieder einer 300köpfigen Menschenmenge, aus der heraus im November 1985 nach politischen Protesten, ausgelöst durch Mieterhöhungen im Township Paballelo bei Upington, ein schwarzer Polizist ermordet worden war. Obwohl nur einer der 14 für den eigentlichen Mord verurteilt wurde, wirft man den anderen die „gemeinsame Absicht“ zum Mord vor. International ist scharf gegen die Todesurteile protestiert worden.
Indessen sind gestern im Zentralgefängnis von Pretoria drei weitere Schwarze hingerichtet worden. Die drei hatten 1987 in einem Nachtklub einen Mann ermordet und beraubt. Bei ihnen war eine Berufung abgelehnt worden. Am 11. Juli hatte Präsident Botha dann auch ihr Gnadengesuch zurückgewiesen. Bisher sind in diesem Jahr 37 Menschen hingerichtet worden. 1988 wurden 117 Menschen gehenkt. Ebenfalls am Dienstag reichten Familienmitglieder von zum Tode verurteilten Menschen und Angehörige von Menschen, die schon hingerichtet wurden, in Pretoria bei Botha eine Petition ein, in der die Abschaffung der Todesstrafe gefordert wurde.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen