: Höheres Wohngeld für Mieter in den FNL
■ Die Mieten werden stärker steigen als angegeben
Berlin. Der Bundestag hat am Dienstag das Wohngeld-Sondergesetz für die neuen Bundesländer beschlossen. Mit einem im Vergleich zum Westen höheren Wohngeld soll ein Teil der Belastung durch die Mieterhöhungen zum 1. Oktober aufgefangen werden.
Der Bundesrat wird dem Gesetz voraussichtlich am 17. Mai zustimmen, so daß es dann in Kraft treten kann. Es ist bis Anfang 1993 befristet.
Bundesbauministerin Irmgard Adam-Schwaetzer (FDP) erklärte anläßlich der Verabschiedung des Gesetzes im Berliner Reichstag, mit dem neuen Wohngeld würden kleinere Haushalte dann höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Kaltmiete ausgeben müssen. Bei großen Haushalten sei die relative Belastung noch geringer.
Die PDS warf der Regierung eine „Mietenlüge“ vor. Die Mieten würden wahrscheinlich stärker steigen, als die Regierung angebe. Die Sozialdemokraten stimmten dem Gesetz zu.
Voraussetzung für die rechtzeitige Auszahlung des Wohngeldes ist nach Angaben der Bauministerin die schnelle Bearbeitung der etwa drei Millionen erwarteten Anträge. Rund 9.000 Wohngeldbearbeiter müßten geschult werden. Anders als im Westen können auch Heizungs- und Warmwasserkosten beim Wohngeldantrag geltend gemacht werden.
Für die Berechnung des neuen Wohngeldes nannte das Bauministerium folgende Beispiele: Ein allein lebender Rentner mit 600 Mark im Monat, der künftig für seine 40-Quadratmeter-Altbauwohnung mit Ofenheizung 160 statt bisher 40 Mark zahlen muß, erhalte 74 Mark Wohngeld und damit fast zwei Drittel der Mieterhöhung ersetzt. Ein Vier-Personen-Haushalt in einer Neubauwohnung mit 70 Quadratmetern Wohnfläche und Fernheizung, die künftig warm 430 statt bisher 105 Mark kosten werde, erhalte 108 Mark Wohngeld bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.800 Mark. Beträgt das Familieneinkommen nur 1.500 Mark, steige das Wohngeld auf 196 Mark.
Für die Berliner werden die Regelsätze der Sozialhilfe ab 1.Juli steigen. Im Ostteil der Stadt wird der Regelsatz für Haushaltsvorstände und Alleinstehende von bisher 447 DM auf 468 erhöht. dpa
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