in kürze SCHMERZENSGELD: Hoechst muss zahlen
Das Landgericht Frankfurt hat gestern die Hoechst AG zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Eine 31-jährige Frau hatte sich über ein verseuchtes Blutgerinnungspräperat von Hoechst mit HIV und Hepatitis C infiziert. Die Bluter-Patientin war 1984 nach einem Badeunfall mit Blutkonserven behandelt worden. (ap)
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