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Hochschulgesetz in BremenDrohnen bald tabu

Der Bremer Senat will die Zivilklauseln für die Hochschulen verbindlich und die Geldgeber für Forschungsprojekte öffentlich machen.

Potenzieller Gegenstand der Forschung an der Bremer Uni: Aufklärungsdrohnen, wie diese der Bundeswehr. Bild: dpa

BREMEN taz | Bremen will den Hochschulen stärker auf die Finger schauen und die sogenannte Zivilklausel verbindlich machen. Der Senat will den bisher freiwilligen Verzicht auf Rüstungsforschung zu einer verbindlichen Vorschrift machen. Außerdem soll eine neue Datenbank für mehr Transparenz in der Drittmittelforschung sorgen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das rot-grüne Kabinett am Dienstag beschlossen. Bei den Hochschulen kommt das Vorhaben gar nicht gut an. Sie befürchten zu viel staatlichen Einfluss auf die Forschung.

Bislang galt die Zivilklausel in Bremen nur als Selbstverpflichtung – und bei der würden es die Hochschulen auch gerne belassen. Aber obwohl die Klausel bereits 1986 eingeführt wurde, wurde in der Vergangenheit mit Rüstungsfirmen an militärischen Projekten geforscht. Die Bremen Uni spricht dann gerne von „Grundlagenforschung“ und einer „Dual-Use-Problematik“. Gemeint sind damit Forschungsprojekte deren Ergebnisse sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können.

Auch bei einem vom Pentagon finanzierten Weltraumforschungsprojekt sah die Uni keinen Verstoß gegen ihre Zivilklausel. Für Kritiker wie den Juso-Vorsitzenden Sören Böhrnsen dagegen ist genau das ein Beispiel dafür, dass „eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hochschulen nicht ausreicht“.

Während SPD, Grüne und die Linke die Gesetzesnovelle begrüßen, kommt Gegenwind von der CDU und den Hochschulen selbst. Die Landesrektorenkonferenz und die Dekane der Bremer Universität wenden sich gegen die neuen Regelungen zur Zivilklausel, weil sie darin einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes sehen. Ein verbindliches Gesetz sei angesichts der von den Hochschulen selbst verabschiedeten Zivilklauseln nicht erforderlich.

Das Geld und die Forschung

Drittmittel in Höhe von 90 Millionen Euro hat die Universität Bremen 2013 insgesamt verbucht; davon kamen 24 Millionen vom Bund, 38 Millionen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und 0,4 Millionen von den Ländern. 14 Millionen Euro gaben "sonstige Dritte", etwa Unternehmen.

Mit einer Zivilklausel hat sich die Uni bereits 1986 selbst verpflichtet, für friedliche Zwecke zu forschen und nicht mit der Rüstungsindustrie zusammenzuarbeiten. Harte Sanktionen drohen bei Verstößen gegen diese Klausel allerdings nicht - unter Hinweis auf die Freiheit der Forschung.

Das Pentagon finanzierte 2013 zwei Doktoranden-Stellen, die sich mit der Wechselwirkung zwischen Meteoritenstaub, der Sonne und der oberen Atmosphäre befassten - nach Uni-Angaben rein zivile Grundlagenforschung.

Strittig ist auch, dass die Geldgeber für Forschungsprojekte an den Hochschulen öffentlich benannt werden sollen. Laut Entwurfspapier sollen alle Drittmittelprojekte ab 5.000 Euro mit dem jeweiligen Projekttitel, dem Inhalt und der Zielsetzung, dem Namen des Geldgebers, der Fördersumme sowie der Laufzeit offen gelegt werden – zumindest „soweit dem nicht gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen entgegenstehen“.

Für Eberhard Scholz, den Sprecher der Bremer Uni, ist diese Transparenz „höchst problematisch“. Kein Drittmittelgeber wolle „die Hosen runterlassen, wozu er forschen lässt“, sagt er. Wenn Inhalte publik gemacht werden müssten, gerate Bremen in einen Konkurrenznachteil gegenüber anderen Standorten.

Die Dekane sehen „offenkundig vitale Interessen von Drittmittelgebern massiv beeinträchtigt“. Die geplante Veröffentlichung von Drittmittelverträgen, so erklären die Hochschulen in einer Stellungnahme, sei „nur hinsichtlich der Fördersumme und der Laufzeit einer Kooperation mit dem Grundgesetz vereinbar“.

Bevor die Novelle des Hochschulgesetzes in Kraft tritt, soll die Bürgerschaft in den kommenden Wochen darüber beraten. Die CDU hält die derzeitige Gesetzesfassung für nicht zustimmungsfähig. „Unsere Hauptkritik richtet sich gegen die Festschreibung einer verbindlichen Zivilklausel“, sagt die wissenschaftspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Susanne Grobien. Sie sieht darin eine klare Einschränkung der Forschungsfreiheit, weil sie militärische Themen ausschlösse. Ob der rot-grüne Senat vor diesen Bedenken noch einmal einknickt, ist ungewiss: „Wir werden uns mit ihnen auseinandersetzen“, sagt SPD-Fraktionssprecher André Städler.

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1 Kommentar

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  • @Lena Kaiser: Welches inhaltliche Argument können Sie gegen das Forschungsprojekt von Prof. Burrows vorbringen? Warum dürfen öffentliche Universitäten nicht über die "Menge an Metall [forschen], die aus Meteoriten in der oberen Atmosphäre freigesetzt wird"?

    Wie Prof. Burrows schon ausführlich im Zeit-Interview (siehe http://www.zeit.de/studium/hochschule/2014-01/ruestungsforschung-drittmittel-universitaeten/seite-4) dargestellt hat, fördert das European Office of Aerospace Research & Development der US Air Force auch Grundlagenforschung. Dies kann auf der Seite des Air Force Office of Scientific Research nachgelesen werden (siehe http://www.wpafb.af.mil/library/factsheets/factsheet.asp?id=8971). Die Air Force hat das Forschungsprojekt nicht initiert, sondern der Professor hat sich mit dem eigentständigen Projekt auf die Förderung beworben. Die Forschungsergebnisse müssen laut den Richtlinien des Förderer für die Scientific Community veröffentlicht werden, der Wissenschaftler hat hieran ebenfalls ein starkes Interesse. Die Abhängigkeit vom Drittmittelgeber ist also sehr begrenzt. Worin liegt hier jetzt der verwerfliche Schritt?