Hitler-Gruß beim Haftantritt: Halbes Jahr Gefängnis für Mahler
Bis August saß er wegen Volksverhetzung im Gefängnis, nun muss er erneut in den Knast: Ex-NPD-Anwalt Horst Mahler wurde wegen Zeigens des Hitler-Grußes verurteilt.
COTTBUS dpa Der einschlägig vorbestrafte Rechtsextremist Horst Mahler ist am Freitag für das Zeigen des Hitler-Grußes zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Die Richter in Cottbus sprachen den 71-jährigen Angeklagten schuldig, den verbotenen Gruß im November 2006 beim Haftantritt in der brandenburgischen Stadt vor Gesinnungsgenossen gezeigt zu haben. Dabei soll Mahler auch "Heil Hitler" oder "Sieg Heil" gerufen haben. Der Jurist verbüßte bis August eine neunmonatige Haftstrafe wegen Volksverhetzung in Cottbus und im bayerischen Bernau am Chiemsee. Mahler war ebenso wie seine Anwältin nicht zur Urteilsverkündung vor dem Cottbuser Amtsgericht erschienen.
Die Kammer blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neun Monate Haft ohne Bewährung gefordert hatte. Das Gericht sah den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen als erwiesen an. Es hatte dafür zuvor einen Strafbefehl über 3600 Euro verhängt, gegen den Mahler Einspruch einlegte. Mahler hatte die Tat in Cottbus gestanden. Er war Mitgründer der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) sowie zeitweise Mitglied und Anwalt der rechtsextremen NPD.
Die Verteidigerin und Lebensgefährtin Mahlers hatte in dem rund zehnwöchigen Prozess auf Freispruch plädiert. Die Juristin aus dem bayerischen Ebersberg muss sich seit dem 15. November selbst in einem anderen Verfahren vor dem Landgericht Mannheim wegen Volksverhetzung verantworten.
In seiner Urteilsbegründung verwies der Vorsitzende Richter auf zehn Vorstrafen des Angeklagten wegen Straftaten im links- und rechtsextremistischen politischen Spektrum. Im jüngsten Fall habe Mahler ein Strafverfahren in Cottbus erzwingen wollen, um erneut Öffentlichkeit für seine den Nationalsozialismus verherrlichende Haltung herzustellen. Im Prozess habe er die Judenvernichtung geleugnet und die Existenz von Gaskammern bestritten. Mahler habe angekündigt, das Verfahren durch alle Instanzen zu treiben. Der Anklagevertreter kündigte im Anschluss vor Journalisten eine Prüfung von Aussagen Mahlers und seiner Anwältin in dem Prozess an. Gegen beide gebe es den Verdacht der Leugnung des Holocaust.
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