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Historisches Urteil

Spanische Großbank muss ihre Mailfilter entfernen. Internetnutzung soll tarifvertraglich geregelt werden

Spaniens Gewerkschaften dürfen ihre Mitglieder auch über die vom Betrieb eingerichteten E-Mail-Adressen informieren. Das entschied die Audiencia Nacional, der Oberste Gerichtshof in Madrid. Das Gericht gab damit einer Klage der größten Gewerkschaft des Landes (CCOO) gegen die Großbank BBVA statt. Die Geschäftsleitung hatte in das hauseigene Mailsystem einen Filter für Gewerkschaftspost eingebaut. Begründung: Das schwarze Brett sei zur Information der Mitarbeiter ausreichend.

Die Richter konnten und wollten dies nicht nachvollziehen. Ihr Urteil fordert die sofortige Deaktivierung des Filters und verlangt, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber in künftigen Manteltarifverträgen die Nutzung von E-Mail- und anderen Internetdiensten festlegen.

Für CCOO Generalsekretär José María Fidalgo handelt es sich um ein „historisches Urteil“, da es die gewerkschaftlichen Rechte „auch unter der neuen wirtschaftlichen Realität anerkennt“. Die spanische Vereinigung der Internetbenutzer spricht ebenfalls „von einem großen Tag für die Arbeiter“ und fordert den Gesetzgeber und die Zivilgesellschaft auf, Maßnahmen zu entwickeln, die künftig die Privatsphäre bei den E-Mails auch am Arbeitsplatz sicherstellt. mail@reiner-wandler.de

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