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Hindernis für Binnenhandel

BRÜSSEL taz ■ Die EU-Kommisson will vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die deutsche Verpackungsverordnung klagen. Schon 1995 und 2000 war Deutschland aufgefordert worden, sein Gesetz an EU-Richtlinien anzupassen. Vor allem in dem Passus, der Einwegflaschen von der Rücknahmepflicht ausnimmt, falls der Mehrweganteil 72 Prozent übersteigt, sehen die Wettbewerbshüter ein Hindernis für den Binnenhandel, da Leergut zum Teil über weite Strecken zurück zu den Quellen transportiert werden müsste. Im November hatte Deutschland versprochen, seine Verordnung zu ändern. Die Kommission verlangt weitere Untersuchungen. DPS

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