■ Himmelfahrt: Bewährungsstrafen
Magdeburg (taz) – Im fünften Prozeß wegen der ausländerfeindlichen Ausschreitungen zu Himmelfahrt 1994 in Magdeburg sind gestern drei der vier Angeklagten zu Bewährungsstrafen zwischen 12 und 15 Monaten verurteilt worden. Gegen einen Angeklagten wurde eine Geldstrafe verhängt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß sie am 12. Mai 1994 mit eindeutig aggressiver und feindseliger Absicht Ausländer durch Magdeburg jagten. Zwei Verteidiger legten gleich nach der Urteilsverkündung Berufung ein.
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