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KommentarHilfe zum Rechtsstaat

■ Asylbewerber sollen Rechtsstaat lernen

Böse Frage: Wie groß ist der Unterschied zwischen einer professionellen Fälscherwerkstatt und der Bremer Ausländerbehörde? Die Frage darf gestellt werden, sie ist weder ehrverletzend noch völlig absurd. Das hat jetzt das Hanseatische Oberlandesgericht festgestellt. Der Fakt: Die Innenbehörde hat zum Zwecke der Abschiebung einen Pass ausgestellt, obwohl der betroffene Asylbewerber vorher versichert hat, dass er einen falschen Namen angegeben hatte und seinen richtigen auch nicht nennen will.

Das Problem ist verzwickt, der Fall aber nicht ganz außergewöhnlich. Was tun mit einem Asylbewerber, der offenkundig die hohen Hürden der Rechtsstaatlichkeit im deutschen Asylrecht ausnutzt? Ohne Passersatz keine Abschiebung, so einfach ist das Recht.

„Man darf nicht dazu anleiten, Papiere unter falschem Namen auszustellen“, sagt der Anwalt des Asylbewerbers. Auch eine Innenbehörde nicht. Solange der Rechtsstaat gegen die legalen Tricks falscher Asylbewerber keine legalen Regelungen gefunden hat, muss er die Schamlosigkeit ertragen. Die geringfügige Sozialhilfe, die die Lücke im Gesetz kostet, wäre vielleicht leichteren Herzens zu gewähren, wenn sie wie ein Stipendium für einen jungen Afrikaner im Entwicklungshilfe-Etat verbucht würde.

Ein Rechtsstaat darf Unrecht nicht mit Hilfe einer Fälscherwerkstatt bekämpfen. Klaus Wolschner