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Archiv-Artikel

in kürze EXISTENZGRÜNDUNG Hilfe nur für Bedürftige

Arbeitslose auf dem Weg in die Selbstständigkeit erhalten vom Arbeitsamt nur dann Überbrückungsgeld, wenn beim Unternehmensstart der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Dies entschied gestern das Sozialgericht Dortmund in einem Urteil. (Az.: S 5 AL 131/02). (dpa)