in kürze EXISTENZGRÜNDUNG : Hilfe nur für Bedürftige
Arbeitslose auf dem Weg in die Selbstständigkeit erhalten vom Arbeitsamt nur dann Überbrückungsgeld, wenn beim Unternehmensstart der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Dies entschied gestern das Sozialgericht Dortmund in einem Urteil. (Az.: S 5 AL 131/02). (dpa)