Hessische Steuerfahnder-Affäre: Staatsgerichtshof wird aktiv
SPD und Grüne reichen Klage ein. Der Grund: CDU und FDP instrumentalisierten Untersuchung bei den kaltgestellten Steuerfahndern. CDU-Vorwürfe gegen Grüne.
FRANKFURT/MAIN taz | Jetzt wird sich wohl auch noch der Hessische Staatsgerichtshof mit dem Fall der vier Steuerfahnder beschäftigten, die nach Ermittlungen im Schwarzgeldsumpf der hessischen CDU und nach "Hausbesuchen" bei Großbanken mit falschen psychiatrischen Gutachten für paranoid erklärt und aus dem Dienst gedrängt wurden. Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen jedenfalls reichten jetzt Verfassungsklage ein.
Die Regierungsparteien CDU und FDP hätten den Gegenstand des Untersuchungsausschusses des Landtags zur Steuerfahnder-Affäre mit ihrer Mehrheit im Ausschuss unzulässigerweise ausgeweitet, sagt der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günther Rudolph. So wollen sich CDU und FDP nicht mehr nur mit den Hintergründen für die Zwangspensionierung der vier Steuerfahnder beschäftigen, sondern auch herausfinden, ob es schon vor der Beantragung des Ausschusses Kontakte zwischen den Steuerfahndern und Abgeordneten der Opposition gegeben habe.
Die Union behauptet, dass zumindest der grüne Landtagsabgeordnete Frank Kaufmann die Steuerbeamten in einem Gespräch dazu gebracht habe, von einer Schadensersatzklage gegen das Land Hessen abzusehen. Ansonsten nämlich hätten die Betroffenen - wegen laufender eigener Verfahren - nicht mehr als Zeugen in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss auftreten dürfen. Damit wäre dann die geplante Inszenierung des Falles im Ausschuss geplatzt, konstatierte jetzt der Obmann der CDU im Untersuchungsausschuss, Peter Beuth.
Ein Sprecher der Grünen-Fraktion wies am Donnerstag diesen Vorwurf zurück: "Da ist nichts dran." Mit der Ausweitung des Untersuchungsgegenstandes wolle die CDU die Arbeit des Ausschusses nur behindern und die Aufklärung in der Sache "verschleppen". Auch bei der Linken-Fraktion heißt es, dass die CDU mit der einseitigen Ausweitung des Untersuchungsgegenstandes verhindern wolle, "dass endlich Licht in das System Koch gebracht" werde. Ein Untersuchungsausschuss sei ein Minderheitsrecht; und der Gegenstand könne von der Mehrheit nicht willkürlich verändert werden.
Das sieht auch der von SPD und Grünen bestellte Gutachter und Staatsrechtler Joachim Wieland so: "Das Recht der Minderheit auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses schließt grundsätzlich eine Befugnis der Mehrheit zu einer Veränderung und Erweiterung des Einsetzungsauftrags aus."
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