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Hessen: Revision gegen Messel-Urteil

Wiesbaden (ap) - Die hessische Landesregierung wird Revision gegen das Messel-Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs einlegen, so Umweltminister Weimar am Montag. Die Richter hatten am 23. November 1988 den Planfeststellungsbeschluß für den Bau einer Mülldeponie in der Grube aufgehoben, da er ihrer Ansicht nach nicht konkret genug und damit rechtswidrig ist. In der Deponie sollen mehrere Millionen Kubikmeter Müll, vor allem Schlacke aus Müllverbrennungsanlagen und Bauschutt, gelagert werden. Gegen das Projekt hatten Naturschützer und Wissenschaftler protestiert.