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■ Thüm-ProzeßHerrmann verurteilt

Leipzig (AP) – Wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung ist der Leipziger Medizinprofessor Konrad Herrmann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Der Richter sah seine Mittäterschaft bei der Tötung des Leipziger Autonomensprechers Steffen Thüm 1992 als erwiesen an.

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