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Gegen den Bürgerschaftsabgeordneten der Schill-Partei, Wolfgang Barth-Völkel, wird die Staatsanwaltschaft nicht wegen Trunkenheit am Steuer ermitteln. Der festgestellte Blutalkoholgehalt habe unter dem für die Ermittlungsbehörde relevanten Wert von 1,1 Promille gelegen, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Rüdiger Bagger, mit. Bei Barth-Völkel, der gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, war bei einer Polizeikontrolle in der Vorwoche ein Atemalkoholwert von 1,1 Promille gemessen worden. Hätte der Blutwert dasselbe Ergebnis erbracht, hätte er als Straftäter gegolten. Barth-Völkel hatte eingestanden, „beim Alstervergnügen wohl ein Glas zu viel getrunken“ zu haben.

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