INTERVIEW: „Heiratshandel straffrei“
■ Das neue Gesetz gegen internationalen Frauenhandel ist völlig unzureichend, meinen Frauenorganisationen
Letzte Woche trat das neue Strafgesetz gegen den internationalen Menschenhandel in Kraft. Es zielt in erster Linie auf den Frauenhandel mit Ausländerinnen aus Ländern der „Dritten Welt“ ab, die in Deutschland zur Prostitution gezwungen werden. Die Strafverfolgung von Anwerbern, Schlepperorganisationen und deutschen Zuhältern wird durch die neue gesetzliche Regelung erleichtert. Doch Organisationen wie die „Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung“ (agisra), deren Mitarbeiterin Diana Hummel ist, kritisieren das Gesetz.
taz: Die Arbeitsgemeinschaft „agisra“ kritisiert, daß die neuen gesetzlichen Regelungen nicht auf die Situation der betroffenen Frauen eingehen, die von Schlepperorganisationen nach Deutschland gebracht wurden.
Diana Hummel: Aus unserer Sicht ist das neue Gesetz völlig unzureichend. Für betroffene Frauen bringt es nur wenige positive Veränderungen. Die Bundesregierung hat zwar in letzter Zeit groß getönt, daß mit dem neuen Paragraphen zum Menschenhandel der besondere Schutz ausländischer Frauen gewährleistet sei. Doch das ist nicht der Fall. Es geht hier allein um eine effektivere Strafverfolgung.
Inwiefern geht das neue Gesetz auf den internationalen Heiratshandel ein? Können Agenturen, die in ihren Anzeigen asiatische Frauen als die ideale anschmiegsame Ehefrau für den deutschen Mann anpreisen, jetzt wegen Menschenhandels belangt werden?
Nein, unter Strafe steht allein, wer eine Frau zur Prostitution oder zu sexuellen Handlungen zwingt und dabei ihre Hilflosigkeit ausnutzt. Damit sind allein Probe und Umtausch strafbar, die teilweise zur gängigen Praxis der Heiratsinstitute gehören. Kunden können bei vielen Agenturen die Frauen zur Probe mitnehmen und bei Nichtgefallen wieder zurückgeben. Diese Tauscherei steht jetzt unter Strafe. Der Heiratshandel an sich nicht.
Welche Aspekte müßten Ihrer Meinung nach noch in die Gesetzgebung integriert werden?
Uns fehlen Maßnahmen, die die Strafprozeßordnung betreffen. Beispielsweise ist im § 180 b das Recht auf Nebenklage nicht enthalten. Besonders wichtig ist auch der Zeuginnenschutz, da die Frauen zum Teil massiv bedroht werden. Außerdem gibt es immer noch keine Regelung, daß betroffene Frauen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche stellen können.
Die Opfer des Frauenhandels, die in Deutschland als Zeuginnen vor Gericht aussagen, werden in der Regel nach dem Prozeß in ihr Heimatland abgeschoben. Sie fordern, diesen Frauen sollte endlich ein gesichertes Aufenthaltsrecht zugestanden werden.
Es kann einfach nicht angehen, daß die Frauen ein zweites Mal funktionalisiert werden. Erst mal werden sie von den Händlern und Zuhältern benutzt. Dann werden sie als Zeuginnen in einem Prozeß gebraucht, um anschließend in die Perspektivlosigkeit abgeschoben zu werden. Die Regierung und die deutsche Gesellschaft sollten hier mehr Verantwortung für die Opfer des Frauenhandels übernehmen. Gerade vor dem Hintergrund der Asylgesetzgebung ist heute niemand mehr bereit, auch nur einen kleinen Schritt hin zu mehr Verantwortung zu tun. Die Schaffung einer Aufenthaltserlaubnis wäre doch wohl das allermindeste, was wir den Frauen als Entschädigung bieten könnten. Interview: Karin Flothmann
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