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Archiv-Artikel

Haushaltslose Zeit geregelt

Bremen taz ■ Der Senat hat gestern Regelungen für die „haushaltslose“ Zeit im ersten Halbjahr 2006 erlassen. Demzufolge dürfen nur solche Ausgaben getätigt werden, die notwendig sind, um rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und bestehende Einrichtungen aufrecht zu erhalten. Für Bauvorhaben gilt das Motto, dass keine „Bauruinen“ entstehen dürfen. Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) erwartet sich von der gestern beschlossenen Maßnahme Einsparungen in Höhe von zehn Millionen Euro.