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HaushaltOpposition droht mit Verfassungsklage

Die Opposition im Abgeordnetenhaus wirft dem Senat wegen des Nachtragshaushalts 2007 eine rechtswidrige Buchführung vor - so tauchten fünf Milliarden Euro aus dem Verkauf der Landesbank nicht in den Büchern auf

Das Kleingeld fehlt mal wieder Bild: AP

Die Opposition im Abgeordnetenhaus wirft dem Senat eine "laxe Haushaltspolitik" vor und droht mit dem Rechtsweg - womöglich bis zur Verfassungsklage. "Schlagzeilenpolitik und Buchungstricks treten an die Stelle der Rechtsgrundsätze von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit", sagte der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Jochen Esser, am Dienstag in Berlin. Die Oppositionsfraktionen würden nicht hinnehmen, dass das Haushaltsrecht mit Füßen getreten würde.

Der haushaltspolitische Sprecher der FDP, Christoph Meyer, ergänzte: Sollte der Senat an "seiner rechtswidrigen Haushaltspolitik" festhalten, würden die Oppositionsparteien eine Überprüfung durch den wissenschaftlichen Parlamentsdienst veranlassen und gegebenenfalls rechtliche Schritte bis hin zu einer Verfassungsklage einleiten.

Gegenüber dem Haushaltsplan 2007 enthalte der Nachtrag des rot-roten Senats zusätzliche Primärausgaben von 500 Millionen Euro, kritisierte Esser. Die Ziele des Sanierungsprogramms würden sogar um eine Milliarde Euro verfehlt. Dass die Neuverschuldung trotz der Mehrausgaben drastisch sinke, habe der Senat allein der guten Konjunktur, dem niedrigen Zinsniveau und Vermögensverkäufen zu verdanken, fügte Esser hinzu.

Zugleich unterlasse es der Senat, Mehreinnahmen und Minderausgaben zu veranschlagen, die ihm bereits heute bekannt seien. So könne gegenüber dem Entwurf des Senats für den Nachtragshaushalt 2007 eine Ergebnisverbesserung von mindestens 290 Millionen Euro erzielt werden. Zudem könne der Haushalt bereits dieses Jahr mit einem Überschuss von 116 Millionen Euro abgeschlossen werden, unterstrich der Grünen-Politiker.

Der Haushaltspolitiker der CDU, Florian Graf, beschuldigte den Senat, gegen den Grundsatz der Vollständigkeit des Haushalts und das Gebot der Haushaltswahrheit verstoßen zu haben. Der Zahlungseingang von 5,32 Milliarden Euro aus dem Verkauf der Landesbank Berlin (LBB) an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband sei im Nachtragshaushalt nicht enthalten. "Dieses Vorgehen ist rechtswidrig", betonte Graf.

Außerdem erachtet es die Opposition nach Grafs Darstellung als "rechtlich äußerst problematisch", dass die rot-rote Regierung den bereits erhaltenen Teilbetrag von 723 Millionen Euro aus der stillen Einlage bei der LBB erst 2008 im Haushalt veranschlagen wolle. "Nur mit diesem Trick erreicht der Senat im nächsten Jahr den geplanten Haushaltsüberschuss von 474 Millionen Euro."

Außerplanmäßige Einnahmen, die dem Haushalt während des Haushaltsjahres zugeflossen seien, müssten im betreffenden Jahr auch verbucht werden, forderte der CDU-Hauhaltsexperte. Die Oppositionsfraktionen würden deshalb beantragen, im Nachtragshaushalt 2007 sämtliche Einnahmen aus dem Verkauf der Landesbank Berlin im Jahr 2007 "korrekt zu veranschlagen" und den gesamten Betrag von 5,72 Milliarden Euro in eine Rückstellung für die Kosten der Risikoabschirmung zu überführen.

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