in kürze WAHLRECHT: Hauptwohnsitz zählt
Nur wer bis zum 21. Juli seinen Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet hat, darf am 21. Oktober ein neues Landesparlament mit wählen. Darauf wies Landeswahlleiter Schmidt gestern hin. Zudem müssen die Wähler 18 Jahre alt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. (dpa)
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