: Hat Michael ein entstelltes Gesicht?
Popstar Michael Jackson (Mitte) erreichte vor einem Londoner Gericht eine einstweilige Verfügung gegen den „Daily Mirror“. Der Zeitung wurde vorläufig untersagt, Fotos zu verbreiten, die nach Auffassung des Blattes belegen, daß Jackson eine Vertiefung an der Nasenwand, ungleichmäßig hohe Wangen und ein verformtes Kinn habe. Der „Mirror“ hatte am Dienstag erneut Fotos in Nahaufnahme veröffentlicht und behauptete, Michael sei durch mehrere Schönheitsoperationen „schrecklich entstellt“. Er forderte, daß sich der 33jährige ungeschminkt und in natürlichem Licht einer Untersuchung stellen solle. Jackson soll gesagt haben, er sei bereit, vor Gericht in den Zeugenstand zu treten und die Geschworenen entscheiden zu lassen. Foto: Reuter
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 130 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen