: Haschisch-Urteil
Das Landgericht Lübeck muß erneut über das Strafmaß im sogenannten „Haschisch-Urteil“ entscheiden. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hob gestern das Lübecker Urteil auf. Jetzt muß eine andere Strafkammer in Lübeck über das Strafmaß entschieden. Das Landgericht hatte am 1. September 1994 mit einem bundesweit einzigartigen Beschluß den Grenzwert für eine „nicht geringe Menge“ Haschisch von 7,5 Gramm auf 200 Gramm des Wirkstoffs Tetrahydrocanabiol (THC) hochgeschraubt. Dadurch war das Strafmaß von einem Verbrechen auf das eines Vergehens deutlich gesunken.
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