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Haschisch: Polizei widerspricht

Die Berliner Polizei wird auch künftig gegen den Kauf und Handel kleiner Mengen Rauschgift einschreiten. Anderslautende Veröffentlichungen seien falsch, stellte ein Polizeisprecher klar. Die seit 1. März geltende Senatsverfügung betreffe nur das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Sie kann bei Personen, die mit geringen oder zum Eigenbedarf bestimmten Mengen Haschisch erwischt werden, von der Strafverfolgung absehen und ohne Zustimmung des Gerichts das Verfahren einstellen.ADN

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