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Hartz IV-ReformBilanz der Flopcenter

12.000 Hartz-IV-Empfänger klagen 2006 gegen die Jobcenter. Sozialexperte fordert Vermittlungsinstanz.

12.000 Hartz-IV-Empfänger haben im vergangenen Jahr vor dem Berliner Sozialgericht Verfahren angestrengt, weil ihnen Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen wurden. Rund 5.000 von ihnen, also knapp die Hälfte, haben Recht bekommen, meist wegen Formfehlern oder Untätigkeit der Behörden, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag.

Die Kläger seien nur "die Spitze eines Eisbergs" von Menschen, die Opfer langer Bearbeitungszeiten, überforderter oder nicht ansprechbarer Arbeitsvermittler seien, sagt Frank Steger, Vorsitzender des Berliner Arbeitslosenzentrums. Mit einem Beraterteam hat er sich vor Jobcenter gestellt und half bei Anträgen und Einsprüchen. Der Andrang sei groß gewesen.

Nach Angaben des Gerichts lag die Zahl der Verfahren im Juli bei 1.660 Fällen, im Vormonat waren es nur 1.400, was einen Anstieg von rund 18 Prozent bedeutet. Das liege auch daran, dass die Ämter verstärkt Altfälle aufarbeiteten, sagte der Sprecher. Um den Betroffenen rascher zu helfen, fordert Steger vom Senat eine unabhängige Ombudsstelle, die zwischen den Antragstellern und den Behörden vermittelt. Die Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales lehnt diesen Vorschlag ab. Es sei vielmehr nötig, "dass die den Sozialbehörden angegliederten Widerspruchsstellen klar festgelegte Kompetenzen haben", so eine Sprecherin. Sie müssten in letzter Instanz über die Anliegen der BürgerInnen entscheiden dürfen und könnten schneller helfen als eine zusätzliche Vermittlungsinstanz.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

4 Kommentare

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  • HF
    Heidemarie F. C. Grünheid

    Hoffnung auf Änderungen bitte auch für Widerspruchsverfahren

     

    Von Kunden eingelegte Widersprüche beim Jobcenter haben keine aufschiebende Wirkung. Es bleibt nur der Weg zum Sozialgericht. In einem Fall wurden z. B. einer älteren Kundin ungerechtfertigt alle Leistungen des Lebensunterhaltes, Kosten für Unterkunft und Heizung versagt einschl. die Abmeldung bei der Krankenkasse und die Einstellung von Beitragszahlungen. Eine stationäre Rehabilitation kann deshalb nicht angetreten werden.

     

    Eine Arbeitsvermittlerin hatte "freiwillige" Angaben abgefordert und wollte pauschale Schweigepflichtsentbindungen der behandelnden Ärzte. Diese und ein Rechtsbeistand hatten klar erklärt, dass derartige Angaben, noch dazu "freiwillig" nicht in den Bereich der Arbeitsvermittlung und Leistungsabteilung gehören.

     

    Es geht dem Grunde nach um eine Sanktion wegen unterstellter unterlassener Mitwirkung. Ungeachtet der fehlenden Tatbestandsgründe für die vorgenommene Sperre fehlt es an der gebotenen Ermessensausübung und einer Verhältnismäßigkeit.

  • HF
    Heidemarie F. C. Grünheid

    Hoffnung auf Änderungen bitte auch für Widerspruchsverfahren

     

    Von Kunden eingelegte Widersprüche beim Jobcenter haben keine aufschiebende Wirkung. Es bleibt nur der Weg zum Sozialgericht. In einem Fall wurden z. B. einer älteren Kundin ungerechtfertigt alle Leistungen des Lebensunterhaltes, Kosten für Unterkunft und Heizung versagt einschl. die Abmeldung bei der Krankenkasse und die Einstellung von Beitragszahlungen. Eine stationäre Rehabilitation kann deshalb nicht angetreten werden.

     

    Eine Arbeitsvermittlerin hatte "freiwillige" Angaben abgefordert und wollte pauschale Schweigepflichtsentbindungen der behandelnden Ärzte. Diese und ein Rechtsbeistand hatten klar erklärt, dass derartige Angaben, noch dazu "freiwillig" nicht in den Bereich der Arbeitsvermittlung und Leistungsabteilung gehören.

     

    Es geht dem Grunde nach um eine Sanktion wegen unterstellter unterlassener Mitwirkung. Ungeachtet der fehlenden Tatbestandsgründe für die vorgenommene Sperre fehlt es an der gebotenen Ermessensausübung und einer Verhältnismäßigkeit.

  • HF
    Heidemarie F. C. Grünheid

    Hoffnung auf Änderungen bitte auch für Widerspruchsverfahren

     

    Von Kunden eingelegte Widersprüche beim Jobcenter haben keine aufschiebende Wirkung. Es bleibt nur der Weg zum Sozialgericht. In einem Fall wurden z. B. einer älteren Kundin ungerechtfertigt alle Leistungen des Lebensunterhaltes, Kosten für Unterkunft und Heizung versagt einschl. die Abmeldung bei der Krankenkasse und die Einstellung von Beitragszahlungen. Eine stationäre Rehabilitation kann deshalb nicht angetreten werden.

     

    Eine Arbeitsvermittlerin hatte "freiwillige" Angaben abgefordert und wollte pauschale Schweigepflichtsentbindungen der behandelnden Ärzte. Diese und ein Rechtsbeistand hatten klar erklärt, dass derartige Angaben, noch dazu "freiwillig" nicht in den Bereich der Arbeitsvermittlung und Leistungsabteilung gehören.

     

    Es geht dem Grunde nach um eine Sanktion wegen unterstellter unterlassener Mitwirkung. Ungeachtet der fehlenden Tatbestandsgründe für die vorgenommene Sperre fehlt es an der gebotenen Ermessensausübung und einer Verhältnismäßigkeit.

  • HF
    Heidemarie F. C. Grünheid

    Hoffnung auf Änderungen bitte auch für Widerspruchsverfahren

     

    Von Kunden eingelegte Widersprüche beim Jobcenter haben keine aufschiebende Wirkung. Es bleibt nur der Weg zum Sozialgericht. In einem Fall wurden z. B. einer älteren Kundin ungerechtfertigt alle Leistungen des Lebensunterhaltes, Kosten für Unterkunft und Heizung versagt einschl. die Abmeldung bei der Krankenkasse und die Einstellung von Beitragszahlungen. Eine stationäre Rehabilitation kann deshalb nicht angetreten werden.

     

    Eine Arbeitsvermittlerin hatte "freiwillige" Angaben abgefordert und wollte pauschale Schweigepflichtsentbindungen der behandelnden Ärzte. Diese und ein Rechtsbeistand hatten klar erklärt, dass derartige Angaben, noch dazu "freiwillig" nicht in den Bereich der Arbeitsvermittlung und Leistungsabteilung gehören.

     

    Es geht dem Grunde nach um eine Sanktion wegen unterstellter unterlassener Mitwirkung. Ungeachtet der fehlenden Tatbestandsgründe für die vorgenommene Sperre fehlt es an der gebotenen Ermessensausübung und einer Verhältnismäßigkeit.