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Hartz-IV-Ermittlungen oft illegalDer Zwang zur Kontrolle

Ermittler der Arbeitsämter kontrollieren systematisch Hartz-IV-Empfänger. Dabei brechen sie immer wieder Gesetze.

Hartz-IV-Empfänger müssen nicht nur zum Amt - das Amt kommt sogar zu ihnen nach Hause. Bild: dpa

BERLIN taz Hartz-IV-Empfänger werden intensiv vom Staat kontrolliert. Weil die Kosten für das Arbeitslosengeld II nach dessen Einführung 2005 mehr als erwartet stiegen, sind Jobcenter mittlerweile verpflichtet, hauptberufliche Kontrolleure zu beschäftigen. Diese "Ermittler im Außendienst" überprüfen dann beispielsweise, ob die Wohnsituation des Hartz-IV-Empfängers seinen Angaben entspricht oder ob er ein beantragtes Möbelstück wirklich benötigt.

Das Vorgehen der Ermittler bietet dabei oft Anlass für Kritik. So deckte das Politikmagazin "Panorama" 2008 auf, dass Mitarbeiter der Arbeitsbehörde Bad Homburg 89 Tage lang eine Arbeitslose kontrolliert hatten. Der Vorwurf: Sie lebe mit ihrem Mann zusammen und kassiere zu Unrecht Wohngeld. Ein Vorwurf, der sich als nicht haltbar erwies. Der Ermittler stellte lediglich fest, dass an 58 Tagen ein Pkw vor dem Haus parkte.

Ein weiterer Fall: Ein Arbeitsloser wollte die Ermittler nicht unangekündigt in seine Wohnung lassen. Die Leistungen wurden daraufhin sofort komplett gestrichen. Derartige Methoden sind laut einem Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz kein Einzellfall und oft illegal. In Berlin komme es immer wieder zu Verstößen gegen geltendes Recht. Laut einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen von 2006 dürfen nämlich Hausbesuche beispielsweise nicht ohne hinreichenden Grund und nur als letztmögliches Mittel stattfinden, was in der Praxis oft übersehen wird.

Das sei kein Wunder, sagt Frank Jäger, Referent und Sozialberater vom Wuppertaler Verein Tacheles. Es gebe natürlich Fälle, in denen die Ermittler ungesetzlich vorgehen würden. Das liege unter anderem daran, dass Jobcenter bundesweit miteinander verglichen würden. Ein Kriterium sei dabei die Anzahl der Sanktionen, die das betreffende Jobcenter ausgesprochen habe. Das führe zu einer Art Wettbewerb unter den Jobcentern. "Da kann man sich vorstellen, dass es auch mit der vorgeschriebenen Rechtsbelehrung nicht weit her ist." Viele der ausgesprochenen Sanktionen erwiesen sich jedoch als nichtig, sagt Jäger. Hinzu komme auch, dass die Jobcenter relativ oft formale Fehler machen würden. Im Zweifelsfall empfiehlt Jäger, Widerspruch einzulegen und zu klagen.

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23 Kommentare

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  • J
    Jerry

    Dagegen hilft nur eines: Sofort Anzeige erstatten, damit das Vorgehen der Ermittlungsdienste aktenkundig wird.

     

    Am 30.04.2009 wurde von einer Hilfeempfängerin aus 49577 Ankum Anzeige gegen den Ermittlungsdienst des Landkreis Osnabrück wegen Verdacht div. Straftatbestände erstattet. Der Ermittlungsdienst hatte, ohne die Leistungsempfängerin hierüber in irgendeiner Form zu informieren, Dritte befragt und somit schützenswerte Sozialdaten an Unbeteiligte preisgegeben. Die Ermittlungsergebnisse waren zudem nachweislich falsch.

     

    In einem anderen Fall führte der Ermittlungsdienst des Kreises Steinfurt rechtswidrig Observationen durch, dessen illegale Ergebnisse dem zuständigen Sozialgericht vorgelegt wurden. Dieses rechtswidrige Vorgehen wurde vom Sozialgericht weder gerügt noch geahndet (sondern toleriert).

     

    Deshalb in solchen Fällen unbedingt sofort Strafanzeige stellen.

     

    MFG

    Jerry

  • I
    Irene

    "Es gebe natürlich Fälle, in denen die Ermittler ungesetzlich vorgehen würden." Natürlich?

    Ja toll, und die Lösung ist, in jedem Einzelfall zu klagen? Ungesetzliches Verhalten durch die Arbeitsämter müsste doch im Ansatz verboten sein und, wenn es vorkommt, strengstens bestraft werden.

    Ich kenne Fälle, in denen unberechtigte Vorwürfe im Gerichtsverfahren abgeschmettert wurden, die ARGE hat mit Bausch und Bogen verloren, der Betroffene hatte die Nerverei, obwohl er von Anfang an Recht hatte. Obwohl das eigentlich allen von vornherein klar war, wurde keine Möglichkeit eingeräumt, den Vorwurf beim Amt richtigzustellen, das Verfahren war dem Gericht übergeben und fertig.

    Und der Sachbearbeiter der Arge, der bei der Verhandlung anwesend war, hat die Achseln gezuckt und ist gegangen. Keine Entschuldigung, keine Ermahnung durch den Richter, schon gar keine Strafe dafür, dass ein teurer Gerichtsapparat quasi missbraucht wurde. Und am nächsten Tag war er in einem ähnlichen Fall wieder da.

    Und natürlich muss so ein abgrundtief schlecht gemachtes Gesetz wie HartzIV, das grundsätzlich alle Empfänger unter Generalverdacht stellt, weg.

  • AW
    Armin Willutzki

    Das Rechtsbruch bei den Argen schon Standard ist,wird leider nur mit einem Achselzucken abgetan,macht der Betroffene aber einen Fehler das wird sofort sanktioniert.

    Den Tip Widerspruch einzulegen und/oder zu klagen sieht auf Papier toll aus.Das aber Widersprüche seit 01.01.2009 keine aufschiebende Wirkung mehr haben,wird dabei übersehen und eine Klage dauert bis zur Entscheidung auch sechs bis neun Monate, in dieser Zeit muss der Betroffene mit weniger Mitteln auskommen.Mürbe machen und Angst einflößen ist hier die Devise.

  • A
    aso

    De Entscheidungen der Sozialgerichte werden in der Praxis oft bewußt übersehen.

    Die illegale Praxis der unangemeldeten Haus-, bzw. Kontrollbesuche, nur mal so zum gucken ist rechtswidrig, und ist ein Instrument zur Kontrolle und Einschüchterung.

    Da den meisten Bürgern das Milgram-Experiment nicht bekannt ist, ebenso wie die Unverletzbarkeit der Wohnung, wissen sie nicht, daß sie niemandem Einlaß gewähren müssen, weder GEZ-/, noch Sozialschnüfflern.

    Insgesamt ist Hartz-IV geeignet, das Zusammenleben der Menschen nachhaltig zu verändern.

    Menschen, die zusammen in einer Zweck-WG wohnen wird unterstellt, daß sie sich gegenseitig finanziell unterstützen.

    Es wird künstlich eine eheähnliche Bedarfsgemeinschaft behauptet. Da die Eheähnlichkeit von vielen ALG-II Empfängern, die in einer Zweck-WG lebten erfolgreich bei Sozialgerichten bestritten wurde,

    erfand man in der „optimierten“ Gesetzesfassung die Beweislastumkehr:

    Der Begriff Eheähnlichkeit fällt komplett weg, und wird ersetzt durch die verschwurbelte Formulierung:

    "dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen". Dieser Wille wird nun z.B. per se allen WG-Bewohnern nach einem Jahr unterstellt.

    Heißt im Klartext: alle, die aus welchen Gründen auch immer zusammenwohnen, werden nach einem Jahr vom Jobcenter Zwangsverheiratet und sind gegenseitig unterhaltsverpflichtet.

    Die Betroffenen haben seit der „Optimierung“ nun die Pflicht, diese abstruse „Heirat“ zu widerlegen. Und darzulegen, daß keine „engen Bindungen“ bestehen, die eine Unterhaltspflicht rechtfertigen würden.

    Bei näherer Betrachtung muß man leider feststellen, daß die Politiker hier ein Gesetz verabschiedet haben, das glasklar rechtswidrig ist.

    Wäre die amtlich unterstellte Unterhaltspflicht von WG-Bewohnern rechtskräftig, so könnten diese ja ebenso bei Familiengerichten gegenseitige Unterhaltsansprüche geltend machen. Was nicht funktioniert. Wie soll man das nennen: Politiker haben das „übersehen“? Sie hoffen, daß es keiner merkt? (bis zur nächsten Wahl)?

    Das könnte dazu führen, daß viele es vorziehen, allein in einer kleinen Wohnung zu wohnen, statt sich gemeinsam eine größere Wohnung zu teilen, um sich nicht den Schikanen des Jobcenters auszusetzen.

  • BG
    Bernd Goldammer

    Rechtsstaatlichkeit und Demokratie funktionieren nur wenn sie für jeden erlebbar sind. Die Saat der Gewalt besteht aus erlebtem Unrecht.Ahnen Sie warum viele Ostdeutsche nur noch müde grinsen, wenn sie die Sonntagsreden von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit hören? Auch die Ansichten auf das Jahr 1989 verändern sich. Die "Engel der Menschenwürde" zeigen sich angesichts der staatlich gewollten Rechtsverletzungen ungerührt. Wenn ich ihren Artikel richtig gelesen habe, dann nimmt sich die nach einem verurteilten Kriminellen benannte " Behörde" inzwischen mehr Eingriffe in verbriefte Bürgerrechte heraus als die viel beschimpfte Stasi.Das Ansehen der Demokratie wird gegenwärtig bei etwa 7 Millionen Benachteiligten verspielt. Egal ob es Politiker, Fernsehmacher, Beamte oder Zeitungsschreiber hören oder sehen wollen. Ich glaub inzwischen: Letzere haben auch mit einer totalen Diktatur kein Problem, wenn sie nur "oben" bleiben dürfen...

  • A
    Amos

    Man sollte besser mal die Bänker kontrollieren und

    mal feststellen wie sie zu ihren goldenen "Klo-Deckeln" gekommen sind. Da wagt sich keiner ran, weil nämlich das ganze System stinkt.

  • DB
    Dietmar Brach

    Vielen dank für diese Bestandsaufnahme.Es ist schon makaber, dass ausgerechnet die Behörde die wohl wie keine zweite gegen geltendes Recht verstösst die staatliche Lizenz zum Aussprechen von Sanktionen erhält.

    Wer bestraft eigentlich die Verantwortlichen in den Behörden, wenn diese z.B. Arbeitsgelegenheiten genehmigen die in keinster Weise den dafür notwendigen Kriterien entsprechen. Alleine hier in Wiesbaden sind mehrere Kleinunternehmen durch ein mit 40 1-Euro Jobber organisiertes Second Hand Kaufhaus in ihrer Existenz bedroht.

    Wer kontrolliert endlich die Zustände in den Argen und Optionskommunen und sanktioniert Behördenwillkür und Diskriminierung?

    Dietmar Brach, Wiesbaden

  • FO
    Ferderal Observer

    Ich bin sehr überrascht diese ganzen Aussagen in einem Forum zu lesen.

    Ich selbst bin Ermittler und erlebe tagtäglich, wie unser Staat "beschissen" wird.

    Ich bin erstaunt, dass hier einzelne Fälle über einen Kamm geschert werden.

    Es kann doch auch nicht gerecht sein, dass Hartz IV Empänger eine Audi Q7 fahren, ein anderer mit seiner Yacht 6 WOchen an die kroatische Küste in den Urlaub fährt (und das schon seit 10 Jahren) oder eine Frau Hartz IV bezieht wärhend sie mit ihrem Lebensgefährten (einem Arzt) in der Villa des Stadtteils wohnt. Das ist euer Geld Leute !!!

    Ich denke das man das von Fall zu Fall aufs neue überprüfen muss. Und ohne Ermittler keine Prüfung. Und wenn ihr als Bürger die Augen aufmachen würdet, würdet ihr auch erkennen, dass unser Sozialstaat immer mehr aus der Bahn zulaufen droht und dazu gehört unter anderem auch, dass Sozialbetrüger ihren Betrug schon nur noch als Bagatelle sehen.

  • J
    Jerry

    Dagegen hilft nur eines: Sofort Anzeige erstatten, damit das Vorgehen der Ermittlungsdienste aktenkundig wird.

     

    Am 30.04.2009 wurde von einer Hilfeempfängerin aus 49577 Ankum Anzeige gegen den Ermittlungsdienst des Landkreis Osnabrück wegen Verdacht div. Straftatbestände erstattet. Der Ermittlungsdienst hatte, ohne die Leistungsempfängerin hierüber in irgendeiner Form zu informieren, Dritte befragt und somit schützenswerte Sozialdaten an Unbeteiligte preisgegeben. Die Ermittlungsergebnisse waren zudem nachweislich falsch.

     

    In einem anderen Fall führte der Ermittlungsdienst des Kreises Steinfurt rechtswidrig Observationen durch, dessen illegale Ergebnisse dem zuständigen Sozialgericht vorgelegt wurden. Dieses rechtswidrige Vorgehen wurde vom Sozialgericht weder gerügt noch geahndet (sondern toleriert).

     

    Deshalb in solchen Fällen unbedingt sofort Strafanzeige stellen.

     

    MFG

    Jerry

  • I
    Irene

    "Es gebe natürlich Fälle, in denen die Ermittler ungesetzlich vorgehen würden." Natürlich?

    Ja toll, und die Lösung ist, in jedem Einzelfall zu klagen? Ungesetzliches Verhalten durch die Arbeitsämter müsste doch im Ansatz verboten sein und, wenn es vorkommt, strengstens bestraft werden.

    Ich kenne Fälle, in denen unberechtigte Vorwürfe im Gerichtsverfahren abgeschmettert wurden, die ARGE hat mit Bausch und Bogen verloren, der Betroffene hatte die Nerverei, obwohl er von Anfang an Recht hatte. Obwohl das eigentlich allen von vornherein klar war, wurde keine Möglichkeit eingeräumt, den Vorwurf beim Amt richtigzustellen, das Verfahren war dem Gericht übergeben und fertig.

    Und der Sachbearbeiter der Arge, der bei der Verhandlung anwesend war, hat die Achseln gezuckt und ist gegangen. Keine Entschuldigung, keine Ermahnung durch den Richter, schon gar keine Strafe dafür, dass ein teurer Gerichtsapparat quasi missbraucht wurde. Und am nächsten Tag war er in einem ähnlichen Fall wieder da.

    Und natürlich muss so ein abgrundtief schlecht gemachtes Gesetz wie HartzIV, das grundsätzlich alle Empfänger unter Generalverdacht stellt, weg.

  • AW
    Armin Willutzki

    Das Rechtsbruch bei den Argen schon Standard ist,wird leider nur mit einem Achselzucken abgetan,macht der Betroffene aber einen Fehler das wird sofort sanktioniert.

    Den Tip Widerspruch einzulegen und/oder zu klagen sieht auf Papier toll aus.Das aber Widersprüche seit 01.01.2009 keine aufschiebende Wirkung mehr haben,wird dabei übersehen und eine Klage dauert bis zur Entscheidung auch sechs bis neun Monate, in dieser Zeit muss der Betroffene mit weniger Mitteln auskommen.Mürbe machen und Angst einflößen ist hier die Devise.

  • A
    aso

    De Entscheidungen der Sozialgerichte werden in der Praxis oft bewußt übersehen.

    Die illegale Praxis der unangemeldeten Haus-, bzw. Kontrollbesuche, nur mal so zum gucken ist rechtswidrig, und ist ein Instrument zur Kontrolle und Einschüchterung.

    Da den meisten Bürgern das Milgram-Experiment nicht bekannt ist, ebenso wie die Unverletzbarkeit der Wohnung, wissen sie nicht, daß sie niemandem Einlaß gewähren müssen, weder GEZ-/, noch Sozialschnüfflern.

    Insgesamt ist Hartz-IV geeignet, das Zusammenleben der Menschen nachhaltig zu verändern.

    Menschen, die zusammen in einer Zweck-WG wohnen wird unterstellt, daß sie sich gegenseitig finanziell unterstützen.

    Es wird künstlich eine eheähnliche Bedarfsgemeinschaft behauptet. Da die Eheähnlichkeit von vielen ALG-II Empfängern, die in einer Zweck-WG lebten erfolgreich bei Sozialgerichten bestritten wurde,

    erfand man in der „optimierten“ Gesetzesfassung die Beweislastumkehr:

    Der Begriff Eheähnlichkeit fällt komplett weg, und wird ersetzt durch die verschwurbelte Formulierung:

    "dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen". Dieser Wille wird nun z.B. per se allen WG-Bewohnern nach einem Jahr unterstellt.

    Heißt im Klartext: alle, die aus welchen Gründen auch immer zusammenwohnen, werden nach einem Jahr vom Jobcenter Zwangsverheiratet und sind gegenseitig unterhaltsverpflichtet.

    Die Betroffenen haben seit der „Optimierung“ nun die Pflicht, diese abstruse „Heirat“ zu widerlegen. Und darzulegen, daß keine „engen Bindungen“ bestehen, die eine Unterhaltspflicht rechtfertigen würden.

    Bei näherer Betrachtung muß man leider feststellen, daß die Politiker hier ein Gesetz verabschiedet haben, das glasklar rechtswidrig ist.

    Wäre die amtlich unterstellte Unterhaltspflicht von WG-Bewohnern rechtskräftig, so könnten diese ja ebenso bei Familiengerichten gegenseitige Unterhaltsansprüche geltend machen. Was nicht funktioniert. Wie soll man das nennen: Politiker haben das „übersehen“? Sie hoffen, daß es keiner merkt? (bis zur nächsten Wahl)?

    Das könnte dazu führen, daß viele es vorziehen, allein in einer kleinen Wohnung zu wohnen, statt sich gemeinsam eine größere Wohnung zu teilen, um sich nicht den Schikanen des Jobcenters auszusetzen.

  • BG
    Bernd Goldammer

    Rechtsstaatlichkeit und Demokratie funktionieren nur wenn sie für jeden erlebbar sind. Die Saat der Gewalt besteht aus erlebtem Unrecht.Ahnen Sie warum viele Ostdeutsche nur noch müde grinsen, wenn sie die Sonntagsreden von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit hören? Auch die Ansichten auf das Jahr 1989 verändern sich. Die "Engel der Menschenwürde" zeigen sich angesichts der staatlich gewollten Rechtsverletzungen ungerührt. Wenn ich ihren Artikel richtig gelesen habe, dann nimmt sich die nach einem verurteilten Kriminellen benannte " Behörde" inzwischen mehr Eingriffe in verbriefte Bürgerrechte heraus als die viel beschimpfte Stasi.Das Ansehen der Demokratie wird gegenwärtig bei etwa 7 Millionen Benachteiligten verspielt. Egal ob es Politiker, Fernsehmacher, Beamte oder Zeitungsschreiber hören oder sehen wollen. Ich glaub inzwischen: Letzere haben auch mit einer totalen Diktatur kein Problem, wenn sie nur "oben" bleiben dürfen...

  • A
    Amos

    Man sollte besser mal die Bänker kontrollieren und

    mal feststellen wie sie zu ihren goldenen "Klo-Deckeln" gekommen sind. Da wagt sich keiner ran, weil nämlich das ganze System stinkt.

  • DB
    Dietmar Brach

    Vielen dank für diese Bestandsaufnahme.Es ist schon makaber, dass ausgerechnet die Behörde die wohl wie keine zweite gegen geltendes Recht verstösst die staatliche Lizenz zum Aussprechen von Sanktionen erhält.

    Wer bestraft eigentlich die Verantwortlichen in den Behörden, wenn diese z.B. Arbeitsgelegenheiten genehmigen die in keinster Weise den dafür notwendigen Kriterien entsprechen. Alleine hier in Wiesbaden sind mehrere Kleinunternehmen durch ein mit 40 1-Euro Jobber organisiertes Second Hand Kaufhaus in ihrer Existenz bedroht.

    Wer kontrolliert endlich die Zustände in den Argen und Optionskommunen und sanktioniert Behördenwillkür und Diskriminierung?

    Dietmar Brach, Wiesbaden

  • FO
    Ferderal Observer

    Ich bin sehr überrascht diese ganzen Aussagen in einem Forum zu lesen.

    Ich selbst bin Ermittler und erlebe tagtäglich, wie unser Staat "beschissen" wird.

    Ich bin erstaunt, dass hier einzelne Fälle über einen Kamm geschert werden.

    Es kann doch auch nicht gerecht sein, dass Hartz IV Empänger eine Audi Q7 fahren, ein anderer mit seiner Yacht 6 WOchen an die kroatische Küste in den Urlaub fährt (und das schon seit 10 Jahren) oder eine Frau Hartz IV bezieht wärhend sie mit ihrem Lebensgefährten (einem Arzt) in der Villa des Stadtteils wohnt. Das ist euer Geld Leute !!!

    Ich denke das man das von Fall zu Fall aufs neue überprüfen muss. Und ohne Ermittler keine Prüfung. Und wenn ihr als Bürger die Augen aufmachen würdet, würdet ihr auch erkennen, dass unser Sozialstaat immer mehr aus der Bahn zulaufen droht und dazu gehört unter anderem auch, dass Sozialbetrüger ihren Betrug schon nur noch als Bagatelle sehen.

  • J
    Jerry

    Dagegen hilft nur eines: Sofort Anzeige erstatten, damit das Vorgehen der Ermittlungsdienste aktenkundig wird.

     

    Am 30.04.2009 wurde von einer Hilfeempfängerin aus 49577 Ankum Anzeige gegen den Ermittlungsdienst des Landkreis Osnabrück wegen Verdacht div. Straftatbestände erstattet. Der Ermittlungsdienst hatte, ohne die Leistungsempfängerin hierüber in irgendeiner Form zu informieren, Dritte befragt und somit schützenswerte Sozialdaten an Unbeteiligte preisgegeben. Die Ermittlungsergebnisse waren zudem nachweislich falsch.

     

    In einem anderen Fall führte der Ermittlungsdienst des Kreises Steinfurt rechtswidrig Observationen durch, dessen illegale Ergebnisse dem zuständigen Sozialgericht vorgelegt wurden. Dieses rechtswidrige Vorgehen wurde vom Sozialgericht weder gerügt noch geahndet (sondern toleriert).

     

    Deshalb in solchen Fällen unbedingt sofort Strafanzeige stellen.

     

    MFG

    Jerry

  • I
    Irene

    "Es gebe natürlich Fälle, in denen die Ermittler ungesetzlich vorgehen würden." Natürlich?

    Ja toll, und die Lösung ist, in jedem Einzelfall zu klagen? Ungesetzliches Verhalten durch die Arbeitsämter müsste doch im Ansatz verboten sein und, wenn es vorkommt, strengstens bestraft werden.

    Ich kenne Fälle, in denen unberechtigte Vorwürfe im Gerichtsverfahren abgeschmettert wurden, die ARGE hat mit Bausch und Bogen verloren, der Betroffene hatte die Nerverei, obwohl er von Anfang an Recht hatte. Obwohl das eigentlich allen von vornherein klar war, wurde keine Möglichkeit eingeräumt, den Vorwurf beim Amt richtigzustellen, das Verfahren war dem Gericht übergeben und fertig.

    Und der Sachbearbeiter der Arge, der bei der Verhandlung anwesend war, hat die Achseln gezuckt und ist gegangen. Keine Entschuldigung, keine Ermahnung durch den Richter, schon gar keine Strafe dafür, dass ein teurer Gerichtsapparat quasi missbraucht wurde. Und am nächsten Tag war er in einem ähnlichen Fall wieder da.

    Und natürlich muss so ein abgrundtief schlecht gemachtes Gesetz wie HartzIV, das grundsätzlich alle Empfänger unter Generalverdacht stellt, weg.

  • AW
    Armin Willutzki

    Das Rechtsbruch bei den Argen schon Standard ist,wird leider nur mit einem Achselzucken abgetan,macht der Betroffene aber einen Fehler das wird sofort sanktioniert.

    Den Tip Widerspruch einzulegen und/oder zu klagen sieht auf Papier toll aus.Das aber Widersprüche seit 01.01.2009 keine aufschiebende Wirkung mehr haben,wird dabei übersehen und eine Klage dauert bis zur Entscheidung auch sechs bis neun Monate, in dieser Zeit muss der Betroffene mit weniger Mitteln auskommen.Mürbe machen und Angst einflößen ist hier die Devise.

  • A
    aso

    De Entscheidungen der Sozialgerichte werden in der Praxis oft bewußt übersehen.

    Die illegale Praxis der unangemeldeten Haus-, bzw. Kontrollbesuche, nur mal so zum gucken ist rechtswidrig, und ist ein Instrument zur Kontrolle und Einschüchterung.

    Da den meisten Bürgern das Milgram-Experiment nicht bekannt ist, ebenso wie die Unverletzbarkeit der Wohnung, wissen sie nicht, daß sie niemandem Einlaß gewähren müssen, weder GEZ-/, noch Sozialschnüfflern.

    Insgesamt ist Hartz-IV geeignet, das Zusammenleben der Menschen nachhaltig zu verändern.

    Menschen, die zusammen in einer Zweck-WG wohnen wird unterstellt, daß sie sich gegenseitig finanziell unterstützen.

    Es wird künstlich eine eheähnliche Bedarfsgemeinschaft behauptet. Da die Eheähnlichkeit von vielen ALG-II Empfängern, die in einer Zweck-WG lebten erfolgreich bei Sozialgerichten bestritten wurde,

    erfand man in der „optimierten“ Gesetzesfassung die Beweislastumkehr:

    Der Begriff Eheähnlichkeit fällt komplett weg, und wird ersetzt durch die verschwurbelte Formulierung:

    "dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen". Dieser Wille wird nun z.B. per se allen WG-Bewohnern nach einem Jahr unterstellt.

    Heißt im Klartext: alle, die aus welchen Gründen auch immer zusammenwohnen, werden nach einem Jahr vom Jobcenter Zwangsverheiratet und sind gegenseitig unterhaltsverpflichtet.

    Die Betroffenen haben seit der „Optimierung“ nun die Pflicht, diese abstruse „Heirat“ zu widerlegen. Und darzulegen, daß keine „engen Bindungen“ bestehen, die eine Unterhaltspflicht rechtfertigen würden.

    Bei näherer Betrachtung muß man leider feststellen, daß die Politiker hier ein Gesetz verabschiedet haben, das glasklar rechtswidrig ist.

    Wäre die amtlich unterstellte Unterhaltspflicht von WG-Bewohnern rechtskräftig, so könnten diese ja ebenso bei Familiengerichten gegenseitige Unterhaltsansprüche geltend machen. Was nicht funktioniert. Wie soll man das nennen: Politiker haben das „übersehen“? Sie hoffen, daß es keiner merkt? (bis zur nächsten Wahl)?

    Das könnte dazu führen, daß viele es vorziehen, allein in einer kleinen Wohnung zu wohnen, statt sich gemeinsam eine größere Wohnung zu teilen, um sich nicht den Schikanen des Jobcenters auszusetzen.

  • BG
    Bernd Goldammer

    Rechtsstaatlichkeit und Demokratie funktionieren nur wenn sie für jeden erlebbar sind. Die Saat der Gewalt besteht aus erlebtem Unrecht.Ahnen Sie warum viele Ostdeutsche nur noch müde grinsen, wenn sie die Sonntagsreden von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit hören? Auch die Ansichten auf das Jahr 1989 verändern sich. Die "Engel der Menschenwürde" zeigen sich angesichts der staatlich gewollten Rechtsverletzungen ungerührt. Wenn ich ihren Artikel richtig gelesen habe, dann nimmt sich die nach einem verurteilten Kriminellen benannte " Behörde" inzwischen mehr Eingriffe in verbriefte Bürgerrechte heraus als die viel beschimpfte Stasi.Das Ansehen der Demokratie wird gegenwärtig bei etwa 7 Millionen Benachteiligten verspielt. Egal ob es Politiker, Fernsehmacher, Beamte oder Zeitungsschreiber hören oder sehen wollen. Ich glaub inzwischen: Letzere haben auch mit einer totalen Diktatur kein Problem, wenn sie nur "oben" bleiben dürfen...

  • A
    Amos

    Man sollte besser mal die Bänker kontrollieren und

    mal feststellen wie sie zu ihren goldenen "Klo-Deckeln" gekommen sind. Da wagt sich keiner ran, weil nämlich das ganze System stinkt.

  • DB
    Dietmar Brach

    Vielen dank für diese Bestandsaufnahme.Es ist schon makaber, dass ausgerechnet die Behörde die wohl wie keine zweite gegen geltendes Recht verstösst die staatliche Lizenz zum Aussprechen von Sanktionen erhält.

    Wer bestraft eigentlich die Verantwortlichen in den Behörden, wenn diese z.B. Arbeitsgelegenheiten genehmigen die in keinster Weise den dafür notwendigen Kriterien entsprechen. Alleine hier in Wiesbaden sind mehrere Kleinunternehmen durch ein mit 40 1-Euro Jobber organisiertes Second Hand Kaufhaus in ihrer Existenz bedroht.

    Wer kontrolliert endlich die Zustände in den Argen und Optionskommunen und sanktioniert Behördenwillkür und Diskriminierung?

    Dietmar Brach, Wiesbaden